Artikel 4 UN-KRK
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Artikel 4 UN-Kinderrechtskonvention
Worum geht es?Die Kinderrechtskonvention ist ein völkerrechtlicher Vertrag. Völkerrechtliche Verträge zu unterzeichnen und zu ratifizieren ist ein erster Schritt. Im nächsten Schritt muss aber auch sichergestellt werden, ... weiterlesen
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Was bewirken Kinderrechte im Grundgesetz?
Das deutsche Grundgesetz erkennt Kinder als Grundrechtsträger an, bislang aber werden Kinder als Rechtssubjekte nicht ausdrücklich benannt. Zwar werden Kinder in Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG erwähnt, indem darauf hingewiesen ... weiterlesen
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Kinderrechte ins Grundgesetz – wann ist es endlich soweit?
Im Jahr 2019 – zum 30-jährigen Bestehen der UN-Kinderrechtskonvention (UN-KRK) – ist nach langem politischen Ringen endlich ein Prozess in Gang gekommen: die Aufnahme von Kinderrechten in das deutsche ... weiterlesen
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„Nicht labern! Machen!“ – Wie Kinderrechte in der Kommune umgesetzt werden
Aus der Kinderstube wird die Welt regiert. (August Tholuck, deutscher Theologe und Studentenseelsorger, † 10. Juni 1877 in Halle (Saale)) Nach der Ratifizierung der UN-Kinderrechtskonvention ... weiterlesen
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Bundeskinderbeauftragte*r als Motor für die Umsetzung der Kinderrechte
Art. 4 Verwirklichung der Kinderrechte Die Vertragsstaaten treffen alle geeigneten Gesetzgebungs-, Verwaltungs- und sonstigen Maßnahmen zur Verwirklichung der in diesem Übereinkommen ... weiterlesen
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