Artikel 6 UN-KRK
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Artikel 6 UN-Kinderrechtskonvention
Worum geht es?Das Recht auf Leben ist eine Vorbedingung für alle weiteren in der KRK niedergelegten Rechte. Ohne die Gewährleistung und den Schutz des Rechts auf Leben und Entwicklung wären alle anderen Konventionsrechte ... weiterlesen
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Das Recht auf Leben und Schutz vor Gewalt – Impulse für den Kinderschutz
Im Jahr 2019 wurde die UN-Kinderrechtskonvention 30 Jahre alt. Zentrales Anliegen der UN-KRK ist es, Kinder umfassend vor jeglicher Form von Gewalt zu schützen. Der Staat steht in ... weiterlesen
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