Bekämpfung von sexueller Gewalt gegen Kinder macht Fortschritte

17. Juni 2019
Die ständige Kindervertretung weist an dieser Stelle darauf hin, dass der im Strafgesetzbuch immer noch benutzte Begriff Missbrauch stark bagatellisiert und vermeidet, beim Namen zu nennen, was beim Namen zu nennen ist, nämlich dass es um schwere sexuelle Gewalt gegen Kinder geht.
Die Konferenzteilnehmerinnen und -teilnehmer hoben hervor, dass die gesetzgeberischen Bestrebungen zur Bekämpfung von „Kindesmissbrauch“ und Kinderpornographie entschieden intensiviert werden müssen. Sie bitten den Bund, die gesetzlich vorgesehene Mindeststrafe für den „sexuellen Missbrauch“ von Kindern und vor allen Dingen auch für Straftaten im Bereich der Kinderpornografie auf ein Jahr anzuheben. Derartige Straftaten sollen damit grundsätzlich als Verbrechen eingestuft werden. Die Höchststrafe für den Besitz von Kinderpornographie soll nach dem Willen der Innenminister von drei auf fünf, die für das Verbreiten von Kinderpornografie von fünf auf zehn Jahre angehoben werden.
Bei sexueller Gewalt gegen Kinder gibt es zwei wesentliche Hebel, um unsere Kinder besser zu schützen. Zum einen die Erhöhung des Entdeckungsrisikos für potentielle Täter, zum anderen die Höhe der zu erwartenden Strafe. Beide Hebel ergänzen einander.
Darüber hinaus macht eine schuldangemessene Strafandrohung den Betroffenen von Gewalttaten deutlich, wieviel sie uns wert sind. Und den Tätern zeigt sie auf, wie schwer ihr Rechtsbruch war und wie sehr ihn unsere Gesellschaft verurteilt.
„Nur einer von 69 Tagesordnungspunkten und trotzdem ein großer Schritt nach vorne für eine Verbesserung des Schutzes unserer Kinder“, freut sich Rainer Becker, Vorstandsvorsitzender der Deutschen Kinderhilfe – Die ständige Kindervertretung e. V.
Jahrelang hatte die Deutsche Kinderhilfe eine derartige Anpassung gefordert. Nun sollte sie auch so schnell wie möglich umgesetzt werden.
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