Berechtigte Corona-Prävention darf trotzdem nicht zu konkreten Gefahren für Leib und Leben unserer Kinder führen


19. März 2020

Erfahrungsgemäß häufen sich zum Osterfest und über die Weihnachtstage bei der Polizei Einsätze wegen häuslicher Gewalt und anderer noch extremerer Delikte, weil die Menschen, die sonst zur Arbeit sind und zwischendurch Freizeitaktivitäten außerhalb der eigenen vier Wände nachgehen, einander nur stundenweise und kurz begegnen und in aller Regel einander ausweichen können, plötzlich mehr Zeit miteinander verbringen (müssen) und mehr Konflikte entstehen, die häufiger auch mit Gewalt ausgetragen werden.

Nicht wenige bewegen sich auch beim Sport, ob im Verein oder individuell, sodass bezüglich eines eventuell vorhandenen Aggressionspotentials alles einigermaßen im Gleichgewicht ist. Kinder sind in aller Regel tagsüber in der KiTa, bei Tagespflegepersonen oder in der Schule. Dort sind sie nicht selten sicherer als zu Hause und werden oft auch mehr gefördert als zu Hause.

Seit Corona ist alles anders und es muss teilweise auch anders sein. Die Menschen sollen ihre sozialen Kontakte herunterfahren und möglichst zu Hause bleiben. Sie müssen den ganzen Tag miteinander und mit ihren Kindern verbringen und sind dabei nicht selten überfordert, weil sie es nicht gewohnt sind. Oder, weil sie vorher schon überfordert waren und der Druck jetzt noch größer geworden ist, Zeit miteinander und mit den Kindern zu verbringen. Z. B. werden selbst Spielplätze geschlossen, Schwimmhallen pp.

Zu den Großeltern, so denn welche da sind, die sich um sie kümmern könnten, sollen die Kinder ja möglichst nicht.

Es gibt sicherlich nicht die Lösung. Aber wir müssen äußerst wachsam bleiben. Die Wahrscheinlichkeit, dass Kinder und manchmal auch Elternteile in den kommenden Wochen und Monaten häufiger von (sexueller) Gewalt bis hin zu Tötungsdelikten betroffen sein könnten, steigt deutlich. Familien, die bereits jetzt Hilfen zur Erziehung erhalten, müssen gerade in diesen schweren Zeiten „aufgefangen“ werden.

Die Unterzeichner empfehlen dringend, nicht nur laufend die Statistiken der Corona-Infektionen zu analysieren, sondern parallel auch die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) in Bezug auf Gewaltdelikte, insbesondere gegen Kinder und die Statistiken der Jugendämter über vorläufige Inobhutnahmen gefährdeter Kinder und ihre Gründe. Dies sollte monatlich erfolgen, um dann zu entscheiden, ob und ggf. wie auf Veränderungen reagiert werden muss.

Es sollten in jedem Land zumindest temporär Kinderschutzhotlines geschaltet werden, in denen Gewalt gegen Kinder oder eine schwere Überforderung von Erziehungspersonen ggf. anonym gemeldet werden kann, um unsere Jugendämter so besser in die Lage zu versetzen, zumindest in Akutfällen schneller helfen zu können.

„Die Prävention von der hohen Corona-Gefahr hat aktuell grundsätzlich Vorrang zu haben. Dies kann aber nicht mehr gelten, wenn es um konkrete gegenwärtige Gefahren für Leib oder Leben insbesondere von Kindern geht. Wo sich Bund und Länder allmählich aufgestellt haben, sollten auch die Probleme besonders schutzbedürftiger Zielgruppen nicht aus dem Blick geraten. Schützen wir trotzdem auch unsere Kinder“, so Rainer Becker, Vorstandsvorsitzender der Deutschen Kinderhilfe – Die ständige Kindervertretung e. V.




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