Nach Bergisch-Gladbach: Justizministerium will Strafen wegen sexueller Gewalt gegen Kinder nicht erhöhen und verstößt gegen den Koalitionsvertrag‎


2. November 2019

In dem vor zwei Jahren zwischen der CDU/CSU- und der SPD ges‎chlossenen Koalitionsvertrag heißt es unter den Ziffern 868 bis 872 wortwörtlich : "Neben den wichtigen präventiven Maßnahmen auf allen Ebenen ist es für einen wirksamen Opferschutz unerlässlich, die konsequente Verfolgung Von Pädokriminellen, die im Netz aktiv sind, zu intensivieren. Sexualisierte Gewalt gegen Kinder soll härtere Konsequenzen nach sich ziehen, Schutzlücken müssen geschlossen werden.

Und nun, nach einem weiteren Fall auf Bild- und Tonträger aufgezeichnete und im Netz verbreiteter schwerster sexueller Gewalt gegen Kinder und sogar Kleinkinder ‎erklärt das SPD-geführte Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, dass es den strafrechtlichen Schutz ‎unserer Kinder für ausreichend hält und dass lieber die diesbezüglichen Ermittlungen zu intensivieren sind.

Die peinlichen Ungleichgewichte bei den angedrohten Höchst- ‎oder Mindeststrafen werden einfach übergangen und die Verantwortung wird anderen Zuständigen (Länderministerien) zugeschoben, die bekanntermaßen heute schon langfristig personell unterbesetzt sind.

"Die Argumentation des Bundesjustizministeriums lässt nicht nur starke Zweifel an dem dort vorhandenen Rechts- bzw. Unrechtsverständnis ‎aufkommen, sie verstößt darüber hinaus in eklatanter Weise gegen den abgeschlossenen Koalitionsvertrag und ist eine Ohrfeige gegen die Innenminister, zu denen übrigens auch SPD-geführte Häuser gehören", erklärt Rainer Becker, Vorstandsvorsitzender der Deutschen Kinderhilfe - Die ständige Kindervertretung e. V.

Eine Sprecherin des Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) führte an, dass das Ministerium eine Erhöhung der Höchststrafe bei einem der angeführten Delikte ‎auf 15 Jahre nicht teile und die bisherigen 10 Jahre für ausreichend erachte.

Diesen Standpunkt kann man unter Umständen noch vertreten, doch was hat das mit der Höchststrafandrohung ‎fur den Besitz von kinderpornografischen Material zu tun oder der Mindeststrafandrohung für den sexuellen Missbrauch von Kindern?
Wegen einer Meinungsverschiedenheit in einem einzigen Punkt kann das nicht bedeuten, überhaupt nichts zu tun und alles beim Alten zu lassen.

"Die Bundeskanzlerin hatte den Kinderschutz in unserem Land einmal ‎zur 'Chefsache' gemacht. Ich erwarte jetzt von ihr, dass sie das Justizministerium an den Koalitionsvertrag erinnert und dessen Einhaltung anweist - zum Schutz unserer Kinder. Es ist mir unverständlich, wieso das SPD-geführte Bundesjustizministerium bei sexueller Gewalt gegen Kinder mehr die Täter als die Betroffenen zu schützen scheint", so Becker.

Pressekontakt

Deutsche Kinderhilfe – Die ständige Kindervertretung e.V.
Rainer Becker
Telefon: 030 24 34 29 40
Mobil: 0151 174 89 289
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