Kinder in der Justiz


„Recht(e) haben und Recht bekommen“

Kinder sind immer wieder maßgeblich von gesetzlichen Bestimmungen und Rechtsprechungen betroffen – ob durch Scheidung, Gewalt oder im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe. Dabei stoßen Kinder und Jugendliche oftmals an schier unüberwindbare Hürden, wollen sie sich in den sie betreffenden Verfahren Gehör und Berücksichtigung verschaffen.
Leider spielen die kindliche Autonomie und die Anwendung der Kinderrechte nach der UN-Kinderrechtskonvention noch immer eine viel zu kleine Rolle im Rechtssystem. Die Deutsche Kinderhilfe setzt sich dafür ein, dass das Kindeswohl in Gesetzgebungsverfahren vorrangig berücksichtigt wird und die Rechte der Kinder geachtet und besonders geschützt werden.

Wir fordern:

  • Eine kostenlose und altersangemessene Aufklärung und Betreuung von Kindern und Jugendlichen in familienrechtlichen Verfahren.
  • Kinderfreundliches Informationsmaterial.
  • Richterliche Befragungen in entlastender Atmosphäre angepasst an die Bedürfnisse junger Menschen.
  • Die kindgerechte Ausstattung von Zeugen- und Befragungszimmern.
  • Verpflichtende Fortbildungen zum Umgang mit Kindern und Jugendlichen für Rechtsanwält/-innen und Familienrichter/-innen.
  • Die Bereitstellung eines kostenlosen Anwalts des Kindes, damit Kinder ihre Rechte vor Gericht durchsetzen können.
  • Eine Reform der Kinder- und Jugendhilfe, die die Stimmen aller Beteiligten berücksichtigt – im Gesetz und in der Praxis.
  • Die Vereinheitlichung der Verfahrensbeistandsausbildung
  • Bundeseinheitliche Standards in der Kinder- und Jugendhilfe


>> Lesen Sie unten einen Auszug unserer bundesweiten Projektarbeit!

SGB VIII-Reform: Die Modernisierung der Kinder- und Jugendhilfe

Bereits in der 18. Legislaturperiode wollte die Bundesregierung das Kinder- und Jugendhilfegesetz novellieren. Viele Verbände und Kinderschutzorganisationen – darunter die ständige Kindervertretung – waren mit der Vorgehensweise, der geringen Beteiligung der Fachwelt und letztendlich mit den vorgelegten Änderungen unzufrieden.

Bei der Frage, wie die Kinder- und Jugendhilfe der Zukunft aussehen muss, sind Expertise und Erfahrung derjenigen, die sich in ihrer täglichen Arbeit mit Familien und ihren Bedürfnissen befassen, von ganz zentraler Bedeutung.

Aus diesem Grund hat das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend einen neuen Dialogprozess gestartet. Am 6. November setzte das BMFSFJ unter dem Titel „Mitreden – Mitgestalten: Die Zukunft der Kinder- und Jugendhilfe“ den Startschuss für eine Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe, wodurch insbesondere der Kinderschutz und die Unterstützung von Familien verbessert werden soll.

Lesen Sie hier unser Eckpunktepapier zur Weiterentwicklung des Kinderschutzes!

Wir fordern:

  • die Wahl der Leistungen unabhängig von kommunaler Kassenlage zu gewährleisten
  • eine inklusive Kinder- und Jugendhilfe
  • eine Fachaufsicht für Jugendämter
  • Beschwerdemöglichkeiten für Kinder & Jugendliche
  • Beteiligung von Kindern, Jugendlichen und Familien im Hilfeprozess von Anfang an

Die ständige Kindervertretung wird den Reformprozess wieder sehr genau beobachten und ihre Forderungen platzieren.


Kindgerechte Justiz

Das Recht auf Zugang zum Recht ist ein Menschenrecht. Kinder und Jugendliche stoßen immer wieder an schier unüberwindbare Hürden, wollen sie sich in sie betreffenden Verfahren Gehör und Berücksichtigung verschaffen. „Recht(e) haben und Recht bekommen“ scheint für Kinder und Jugendliche oft zweierlei zu sein. Obwohl das Kindeswohl und der Kindeswille Grundpfeiler des materiellen und prozessualen Rechts sind, spielen die kindliche Autonomie und die Verwirklichung der Rechte der Kinder nach der UN-Kinderrechtskonvention noch immer eine viel zu kleine Rolle im Rechtssystem.

Kinder berichten oft über negative Erfahrungen im Zusammenhang mit gerichtlichen Verfahren, als Zeugen und Zeuginnen vor Gericht oder in Asylverfahren. Eine kindgerechte Justiz bedeutet, Kindern das Recht auf Anhörung in Verfahren zu gewähren, eine kindgerechte Ausgestaltung von familiengerichtlichen Verfahren, verlässliche kindgerechte Informationen bereitzustellen, kinderfreundliche Befragungszimmer einzurichten und Mehrfachbefragungen zu vermeiden.

Bereits im Jahr 2016 haben wir uns mit der Fachtagung „Kindgerechte Justiz“ dem wichtigen Thema gewidmet und auf die vielen Probleme für Kinder in der Justiz aufmerksam gemacht. Damals hatten wir mit namhaften Experten und Expertinnen über den aktuellen Stand und Verbesserungsmöglichkeiten zum Schutz und zur Partizipation von Kindern diskutiert.

Nähere Informationen lesen Sie hier in unserer Tagungsdokumentation.

Kindgerechte Justiz bedeutet u.a., dass ein Kind in Verfahren angehört werden muss, seine Meinung berücksichtigt wird, die Befragung in einer freundlichen Atmosphäre stattfindet und Mehrfachbefragungen vermieden werden sollen.


 „Ich bin das Kind von Euch beiden“

Der Trennungsratgeber der Deutschen Kinderhilfe
Mit den Eltern glücklich zusammenzuleben, das wünscht sich fast jedes Kind. Doch wenn eine Scheidung oder Trennung die Familie entzweit, merken Mama und Papa manchmal aus Trauer, Schmerz, Wut oder Angst nicht, wie sehr sie ihre Kinder belasten. Die Kinder wiederum reagieren mit hilflosem Schweigen. Mit diesem Heft möchten wir Trennungskindern eine Stimme geben.In unserer Broschüre schildert das Kind Toni Erfahrungen, Wünsche und Gefühle und soll stellvertretend für die Gedanken von Scheidungs- und Trennungskinder stehen. Die Schilderungen zeigen eine Scheidungssituation aus Kindersicht und sollen es Eltern leichter machen, sich in Ihr Kind und sein neues Leben hineinzuversetzen.

In der Neuauflage des Trennungsratgebers werden zudem die Themen „Verfahrensbeistand“ und „Kindgerechte Justiz“ behandelt. Wenn es aufgrund einer Scheidung zu familiengerichtlichen Verfahren kommt, hat das Kind das Recht auf einen Verfahrensbeistand, der dem Kind alles erklärt und seine Interessen vor Gericht vertritt.

Haben Sie Interesse an unserer Broschüre? Hier können Sie diese einsehen und im Bereich "Publikationen" in höherer Auflage anfordern.

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