Hingucken statt wegschauen!
Gegen Verbrechen an Kindern mitten in unserer Gesellschaft.
Die meisten Fälle kommen in der Familie, in Vereinen oder Jugendgruppen vor. Also ausgerechnet dort, wo man sein Kind sicher aufgehoben glaubt.Gewalt an Kindern liegt vor, wenn ein Erwachsener oder Jugendlicher seine Vormachtstellung gegenüber einem Kind ausnutzt, um dieses zu einer Handlung oder einem Unterlassen zu bewegen, wodurch das Kind körperlich und/oder seelisch geschädigt wird. Ein Kind ist aufgrund seines Entwicklungsstandes nicht in der Lage, frei zu entscheiden, es kann also weder zustimmen noch ablehnen. Gewalt kann sowohl körperliche, psychische oder sexuelle Gewalt als auch Vernachlässigung sein. Immer aber ist Gewalt ein Verbrechen an Kinderseelen – mit lebenslangen Folgen.
Die ständige Kindervertretung der Deutschen Kinderhilfe will wachrütteln und Aufmerksamkeit schaffen: Jeder Einzelne von uns kann und muss helfen, Kinder vor Gewalt zu schützen: mit Aufmerksamkeit, Zivilcourage und der Bereitschaft, wichtige Hinweise weiterzugeben.
Wir fordern:
- Bessere finanzielle und personelle Ausstattung der Akteure im Kinderschutz
- Bundeseinheitliche Standards in der Kinder- und Jugendhilfe.
- Ein verpflichtendes erweitertes Führungszeugnis für alle, die mit Kindern und Jugendlichen arbeiten.
- Verpflichtende Aus- und Weiterbildungen zum Thema Gewaltschutz für alle, die mit Kindern und Jugendlichen arbeiten.
- Eine Reformierung des Strafgesetzesbuches für mehr Kinderschutz.
- Zivilcourage bei Gewalt gegen Kinder.
>> Lesen Sie unten einen Auszug unserer bundesweiten Projektarbeit.
Partnerschaftliche Gewalt: Kinder im Fokus
Unter dem Titel „Kinder im Fokus. Partnerschaftliche Gewalt und ihre Folgen“ wurde unser diesjähriges Themenmagazin veröffentlicht.
Die Fallzahlen stiegen in den letzten Jahren weiter an. In den meisten Fällen sind Frauen Opfer partnerschaftlicher Gewalt, aber auch an Kindern geht das Miterleben von Gewalt zwischen den Eltern oder einem Elternteil und dem/der neuen Partner*in nicht spurlos vorbei. Deshalb haben wir es uns zur Aufgabe gemacht, die Kinder als Betroffene von partnerschaftlicher Gewalt in den Fokus der Fachwelt zu rücken.
Unser Magazin soll u.a. Jugendämter, Gerichte und die Polizei dafür sensibilisieren, Kinder als Betroffene anzusehen und das Miterleben partnerschaftlicher Gewalt als mögliche Kindeswohlgefährdung zu betrachten.
Auch auf unserer Tagung in Güstrow am 24.05.2022 widmeten wir uns den Themen Umgang und Sorgerecht bei Fällen partnerschaftlicher Gewalt.
Hier finden Sie unser Magazin zum Download.
Umgangs- und Sorgerechtsfragen im Zusammenhang mit partnerschaftlicher Gewalt
In Kooperation mit der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung, Polizei und Rechtspflege des Landes Mecklenburg-Vorpommern, Institut für Fortbildung und Verwaltungsmodernisierung veranstalteten wir am 24.05.2022 eine Fachtagung in Güstrow. Hier widmeten wir uns dem Thema Umgang und Sorgerecht in Fällen partnerschaftlicher Gewalt.
Dabei gab es neben einem Grußwort von Frau Jacqueline Bernhardt, Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz des Landes Mecklenburg-Vorpommern unter anderem einen Fachvortrag zu Umgang und Sorge nach partnerschaftlicher Gewalt aus rechtswissenschaftlicher Sicht von Prof. Ludwig Salgo, oder auch einen sehr eindrücklichen Erfahrungsbericht eines Stalkingopfers. In unterschiedlichen Workshops wurde die Gelegenheit für einen multidisziplinären Fachaustausch genutzt. Alle Beteiligten waren sich einig, dass partnerschaftliche Gewalt eine entscheidende Rolle in Fragen des Umganges oder des Sorgerechtes spielen muss und der Schutz des Opfers und somit auch der Kinder, die ebenso als Opfer zu gelten haben, Vorrang haben muss, vor allen anderen Interessen des gewalttätigen Elternteils.
Hier finden Sie einen Interviewbeitrag mit den Referent*innen zum Anhören. Moderiert von Dana Zelck.
Häusliche Gewalt in Familien mit Kindern
Häusliche Gewalt ist in unserer Gesellschaft weit verbreitet und betrifft viele Kinder, die zum Haushalt gehören. Betroffene Kinder wachsen in einer gewaltvollen Atmosphäre auf: Sie sehen die Gewalt, hören sie, gehen dazwischen oder erfahren selbst Gewalt. Bereits das Miterleben von Gewalt hat allerdings tiefgreifende Auswirkungen auf Kinder. Kinder sind immer betroffen und geraten dennoch viel zu häufig aus dem Blick.
Die Deutsche Kinderhilfe fordert deshalb, dass betroffene Kinder mit ihren Bedürfnissen und Belangen ernst genommen und als eigenständige Zielgruppe wahrgenommen werden. Mehr Informationen dazu erhalten Sie in unserem Positionspapier.
Download Positionspapier
Unsere Studie mit der KFN
Thema „Partnerschaftliche Gewalt in Familien mit Kindern – Was passiert nach einer polizeilichen Wegweisungsverfügung?“
In 2021 konnte, nach 4-jähriger Arbeit, eine Studie des Kriminologischen Forschungsinstitutes Niedersachsen e.V. (KFN) veröffentlicht werden, die zum Thema „Partnerschaftliche Gewalt in Familien mit Kindern – Was passiert nach einer polizeilichen Wegweisungsverfügung?“ von der Deutschen Kinderhilfe – Die ständige Kindervertretung e.V. in Auftrag gegeben und gefördert wurde.
Untersucht wurden die Schritte und Maßnahmen des Jugendamts nach Bekanntwerden einer polizeilichen Wegweisungsverfügung. Sie richtet dabei auch ein Augenmerk darauf, dass neben dem erwachsenen Opfer auch die im Haushalt lebenden Kinder unter Partnerschaftsgewalt leiden können, auch wenn sie diese mitunter passiv miterleben.
Für die Studie wurde bundesweit eine Onlinebefragung von Jugendamtsmitarbeitern durchgeführt, Akten analysiert und Interviews mit Betroffenen und fallverantwortlichen Fachkräften durchgeführt.
Dabei wurden einige Probleme bei der Bearbeitung von Fällen partnerschaftlicher Gewalt identifiziert, die wir in den nächsten Wochen näher darstellen möchten. Die Handlungsempfehlungen, die in Folge dessen entwickelt wurden, sind an alle Jugendämter in Deutschland übersandt worden und steht auch hier und in unserem Webshop zum DOWNLOAD bereit.
>> Handlungsempfehlungen für das Jugendamt zum Umgang mit Fällen partnerschaftlicher Gewalt in Familien mit Kindern. <<
Kindliche Gewaltopfer nach der Polizeilichen Kriminalstatistik.
Jährliche Pressekonferenz von der ständigen Kindervertretung und dem Bundeskriminalamt
Die ständige Kindervertretung stellt in jedem Jahr gemeinsam mit dem Präsidenten des Bundeskriminalamtes, Holger Münch, und weiteren angesehenen Expertinnen und Experten aus den Bereichen Kinderschutz und Kinderrechte die Zahlen der Polizeilichen Kriminalstatistik zu kindlichen Gewaltopfern vor.In der Bundespressekonferenz erläutern die Expertinnen und Experten, wie viele Kinder im vorangegangenen Jahr getötet wurden oder körperliche Gewalt erfahren haben. Auch die Fälle des Besitzes und der Verbreitung kinderpornografischen Materials werden erfasst und analysiert. Ebenso werden die Zahlen im Bereich sexueller Gewalt erörtert. Dieses Jahr konnten als weitere Experten der Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs, Johannes-Wilhelm Rörig, sowie Prof. Dr. Jörg Fegert, Ärztlicher Direktor der Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie/ Psychotherapie Ulm und Leiter des Kompetenzzentrums Kinderschutz in der Medizin, für das Podium gewonnen werden.
Die Pressemappen finden Sie zum download und zur Ansicht unter Presse, Pressekonferenzen.
Kooperationspartner:
Holger Münch, Präsident des Bundeskriminalamtes; Johannes-Wilhelm Rörig, Unabhängiger Beauftragter für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs; Professor Dr. Jörg Fegert, Ärztlicher Direktor der Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie/ Psychotherapie Ulm und Leiter des Kompetenzzentrums Kinderschutz in der Medizin
Die Deutsche Kinderhilfe beim Deutschen Kitaleitungskongress
Der Deutsche Kitaleitungskongress (DKLK) ist die größte Kommunikationsplattform und die führende Fachveranstaltung im deutschsprachigen Raum, bei der sich Kitaleiter/-innen, Kitaträger und Fachexperten über aktuelle Entwicklungen und innovative Trends rund um das Thema Kita sowie über neue pädagogische Ansätze fachlich und zwischenmenschlich austauschen können.Der Kongress stand z. B im Jahr 2015 Jahr unter der Schirmherrschaft von Bundesministerin Manuela Schwesig und bot mit dem Motto „Kitas gestalten Zukunft“ allen Teilnehmerinnen und Teilnehmern ein wertvolles Forum für die Mitgestaltung der Kita-Zukunft. Die vier Kongress-Blöcke fanden im April in Dortmund, im Mai in Augsburg sowie in Berlin und im September in Ludwigshafen statt.
Als Partner des DKLK unterstützten wir diesen zunächst durch die Entsendung renommierter Fachkräfte aus unserem erweiterten Kindervertreterteam, die vor Ort mit interessanten Vorträgen zum Gelingen der Fortbildungsveranstaltung beitragen konnten. Weiterhin fungierte unser Vorstandsvorsitzender, Rainer Becker, als Juror bei der Verleihung des Carl Link Awards, der neben der praxisrelevantesten Abschlussarbeit in einem kindheits-pädagogischen Studiengang auch das beste Praxisprojekt und die innovativste Kita in puncto besondere Zukunftsgestalter auszeichnete. Ferner waren wir in Dortmund und Berlin mit einem Stand auf der kongressbegleitenden Fachausstellung vertreten.
Dieser Einsatz ermöglichte es uns zum einen Kongressteilnehmerinnen und -teilnehmer über unsere Arbeit zur Verbesserung des Kinderschutzes und der Kinderrechte in Deutschland aufzuklären und zum anderen in Erfahrung zu bringen, in welchen Bereichen der frühkindlichen Bildung aus Sicht des Kita-Fachpersonals aktuell besonderer Handlungsbedarf besteht.
Der DKLK ist aus Sicht der ständigen Kindervertretung ein voller Erfolg. Wir freuen uns, dass wir mit unserem Engagement einen Beitrag zur Verbesserung der Kitaqualität in Deutschland leisten können.
Kooperationspartner:
Wolters Kluwer Deutschland GmbH
www.wolterskluwers.de
KFN-Studie: Häusliche Gewalt in Familien mit Kindern
In mindestens jedem zweiten Fall von häuslicher Gewalt gehören Kinder zum Haushalt, die die Gewalt miterleben. Bundesweit wurde noch nicht strukturiert und systematisch erhoben, was aus diesen Familien und den betroffenen Kindern nach der Anzeige und der Wohnungswegweisung des Täters wird.
Auf Initiative der ständigen Kindervertretung führt das Kriminologische Forschungsinstitut Niedersachsen (KFN) eine Studie durch, bei der als Besonderheit auch betroffene Kinder und Jugendliche befragt werden sollen.
Ziel der Studie:
- Maßnahmen identifizieren, die zu einer friedvollen Familiensituation führen
- Handlungsempfehlungen für die Praxis formulieren
- Positive Veränderungen für Kinder schaffen, die Gewalt erleben mussten
Kinder aus Familien, in denen es zu häuslicher Gewalt kommt, sind oft schwer traumatisiert. Die Maßnahmen zu ihrem Schutz und ihrer Stabilisierung enden jedoch nicht mit einem polizeilichen Platzverweis, sondern fangen danach erst an. Die Deutsche Kinderhilfe finanziert das Forschungsprojekt, um die besten Maßnahmen zur Stabilisierung der betroffenen Kinder zu identifizieren.
Am 01. September 2017 fiel der Startschuss für die Studie mit einer Laufzeit von drei Jahren. Die Ergebnisse der Untersuchung sollen die jeweilige Arbeit, aber auch die Zusammenarbeit der Jugendämter, der Interventionsstellen und Familiengerichte unerstützen.
Kinderschutzhotline Mecklenburg-Vorpommern
Um Kinder bestmöglich vor körperlicher und seelischer Gewalt zu schützen, wurde auf Initiative des Vorstandsvorsitzenden der Deutschen Kinderhilfe, Rainer Becker, in Mecklenburg-Vorpommern eine landesweite Kinderschutzhotline eingerichtet.
Die Hotline soll Menschen, die Gefahren für ein Kind wahrnehmen, motivieren, diese noch schneller den zuständigen Behörden mitzuteilen, um so Schlimmeres zu verhüten. Denn die Jugendämter und die Polizei können nur so schnell reagieren, wie sie über gefährdete Kinder informiert werden.
Kinderschutz-Hotline:
Unter der Telefonnummer 0800-1414007 können sich Menschen mit Verdacht auf Misshandlung oder Vernachlässigung von Kindern rund um die Uhr an die Mitarbeiter der Hotline wenden – auf Wunsch auch anonym.Die ständige Kindervertretung unterstützt die Bekanntheit der Hotline durch die Verteilung von mittlerweile über 30.000 Schlüsselanhängern mit der Hotline-Nummer.
Praxisleitfaden Kinderschutz in Kita und Grundschule
Kinderschutz in Kita und Grundschule – Das Buch der ständigen Kindervertretung ist da!Gewalt gegen Kinder ist in Deutschland noch immer trauriger Alltag. Um Gewalt gegen Kinder zu verhindern, müssen Prävention und Strafverfolgung ineinandergreifen und als gesamtgesellschaftliche Aufgabe verstanden werden. Doch die Verantwortung liegt nicht nur in den Händen des Gesetzgebers und der Kinder- und Jugendfürsorge. Familien, Kitas, Schulen und jede und jeder einzelne müssen verstehen, dass Gewalt – auch sexuelle – gegen Kinder in ihrer unmittelbaren Umgebung geschieht. Und das jeden Tag. Jede und jeder Einzelne muss daher auch die Verantwortung für diese Kinder übernehmen. Die Angst vor Falschverdächtigung und die Unsicherheit vieler im Umgang mit Verdachtsfällen ist der beste Schutz für Täterinnen und Täter. Diesen Schutz können wir ihnen nehmen.
Die Deutsche Kinderhilfe hat deshalb gemeinsam mit über 40 Expertinnen und Experten einen Praxisleitfaden zum Thema „Kinderschutz in Kita und Grundschule“ erarbeitet, welcher kurze und niedrigschwellig Erklärungen und Lösungen bereithält, die den Lesenden konkrete Erleichterungen im täglichen Umgang mit Gewalt und Verdachtsfällen bieten.Aus dem Inhalt:
- Erkennen von Gewalt: Unterscheidung von Unfall- und Schlagverletzungen
- Körperliche und psychische Folgen von Kindesmisshandlung
- Was brauchen Kinder und Jugendliche nach (sexuellen) Gewalterfahrungen?
- Ein Kind wurde sexuell missbraucht – was kann ich tun?
- „Warum hilft mir denn keiner richtig?“ zur strukturellen Grundproblematik in der Kinder- und Jugendhilfe
- Mythos und Wirklichkeit in Sachen Haftungspflichten und Haftungsrisiko
- Hilfreiche Tipps zur Entwicklung eines Krisenleitfaden
Expertenberatung zum Thema Eltern-Kind-Entfremdung
Anlässlich des Internationalen Tages der Gewaltfreiheit haben wir am 4. Oktober 2016 gemeinsam mit Dr. Christian T. Dum für Kinder und Jugendliche, ihre Familien sowie für die interessierte Öffentlichkeit eine gezielte Beratung zur Problematik der Eltern-Kind-Entfremdung angeboten.
Fragen, Sorgen oder Ängste rund um das Thema „Eltern-Kind-Entfremdung“ konnten an diesem Tag direkt per E-Mail an expertenberatung@kindervertretung.de gestellt werden. Unser Experte Herr Dr. Dum stand mit kompetentem Rat zur Seite.
Fortbildungen für Kita-Fachkräfte zum Thema „Unfall oder Gewalt? Erkennen und Bewerten von Gewalt gegen Kinder“
Nach wie vor ist Gewalt gegen Kinder in Deutschland trauriger Alltag. Laut Polizeilicher Kriminalstatistik sind in Deutschland jährlich nahezu 20.000 Kinder von körperlicher, psychischer und sexueller Gewalt betroffen. Die Auswirkungen von Gewalt sind enorm. Meist hinterlässt sie einen dauerhaften und traumatischen Abdruck auf der kindlichen Seele.
Aus diesem Grund bietet die Deutsche Kinderhilfe Fortbildungen für Kitas an, die das Fachpersonal schulen, Fälle von Vernachlässigung und körperlicher, psychischer und sexueller Gewalt frühzeitig zu erkennen und nach Möglichkeit zu verhindern.
Hierzu wird dem Kita-Team nicht nur aufgezeigt, wie Spuren am Körper eines betroffenen Kindes bewertet und wie diese von Unfall/-Krankheitsmerkmalen unterschieden werden, sondern auch wie Verhaltensauffälligkeiten, die auf Gewalt und sexuelle Gewalt deuten, erkannt und beurteilt werden können. Zudem klären wir im Rahmen der Fortbildung auf, welche Maßnahmen bei Gewalthinweisen und Anzeichen auf sexuelle Gewalt einzuleiten sind.
Bei Interesse oder Fragen zu unseren Kita-Fortbildungen, stehen wir Ihnen gerne telefonisch in Berlin oder per E-Mail zur Verfügung. Haben Sie Interesse an der Fortbildung? Hier können Sie den Flyer einsehen und im Bereich "Publikationen" in höherer Auflage anfordern.
Sicher zur Schule
Viele Eltern kennen die Sorgen, die auftreten, wenn Kinder sich erstmals ohne elterliche Begleitung auf den Weg zur Schule machen. Unsere Broschüre „Sicher zur Schule“ gibt Eltern, Kindern und Lehrkräften kindgerechte und praktische Tipps für einen gefahrlosen Schulweg. Die Broschüre richtet sich direkt und in altersgerechter Sprache an die Kinder selbst, denen Sicherheitsstrategien aufgezeigt werden, ohne dabei Ängste zu schüren. Zudem wird das Bewusstsein für Risiken und die Kommunikation zwischen Kindern, Eltern und der Institution Schule gestärkt.
Prozessbegleitung
Noch immer werden durch Straftaten Belastete häufig mit ihren Erlebnissen allein gelassen. Ihr Leid wird bagatellisiert, spöttisch belächelt, ihre Schilderungen werden angezweifelt oder aus Angst oder Unsicherheit aus dem eigenen Blickfeld verbannt. Im krassen Gegensatz dazu steht in anderen Fällen eine Überfürsorge, die den Betroffenen kaum Raum zur Verarbeitung ihrer Erlebnisse lässt.Die Traumatisierung, die Betroffene durch die Tathandlung erleben, wird durch das Verhalten des sozialen Umfeldes und die Reaktionen der sozialen und rechtlichen Instanzen und Institutionen schlimmstenfalls verstärkt und immer wieder aufs Neue durchlebt. Experten sprechen hierbei von „Sekundärviktimisierung“.
Die ständige Kindervertretung fordert, Betroffenenschutz und -beratung als staatliche Pflichtaufgaben ernst zu nehmen. An die Stelle institutioneller Viktimisierung, zum Beispiel im Strafprozess, muss die Anerkennung des Leids und der Erlebnisse der durch Straftaten Belasteten treten. Dafür setzen wir uns ein.
Erweitertes Führungszeugnis
Die ständige Kindervertretung fordert seit Langem eine gesetzliche Pflicht zur Vorlage und kontinuierlichen Aktualisierung des erweiterten Führungszeugnisses für alle, die mit Kindern und für Kinder arbeiten. Das Team der ständigen Kindervertretung geht mit gutem Beispiel voran:All unsere hauptberuflichen und ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind verpflichtet, ein erweitertes Führungszeugnis vorzulegen und in regelmäßigen Abständen zu aktualisieren.
Auch bei der Wahl unserer Projektpartner ist dieses Zeugnis Voraussetzung für die Zusammenarbeit. Zudem setzen wir uns auf politischer Ebene aktiv für die Ausweitung der Pflicht zur Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses ein.
Stigma II – Ein Film über sexuelle Gewalt, über Leid und die Stärke der Betroffenen
Der Film „Stigma“ erzählt die Geschichte eines pädophilen Mannes, welcher im Rahmen einer Therapie lernen will, mit seiner Neigung und seiner Schuld, der eigenen Tochter sexuelle Gewalt angetan zu haben, zu leben.„Stigma“ zeigt in ruhiger und eindringlicher Atmosphäre eines der wohl ehrlichsten Gespräche, die über sexuelle Gewalt gegen Kinder geführt wurden.
Der Film beruht auf tatsächlichen Gegebenheiten und stellt ein Interview, welches 2015 in den Räumlichkeiten der Charité mit einem ehemaligen Patienten geführt wurde, originalgetreu durch Schauspieler nach.
Der Film „Stigma“ ermöglicht viele, auch tiefe, Erkenntnisse über die Perspektive pädophiler Täter. Doch die Geschichte wäre einseitig, kämen nicht auch die Betroffenen zu Wort. Die ständige Kindervertretung unterstützte Regisseur Peter Jeschke und Jens Wagner daher bei ihrem aktuellen Filmprojekt: „Stigma II“. Im Film “Stigma II“ wird nun die Lebensgeschichte einer Betroffenen erzählt, die sexuelle Gewalt erleben musste und gelernt hat, diese traumatisierenden Erfahrungen aufzuarbeiten und mit ihnen zu leben. Auch für „Stigma 2“ wurde das Original-Gespräch mit einer Schauspielerin nachgestellt.
Zusammen sollen die beiden Filme ein Ganzes ergeben, sie zeigen zwei Perspektiven auf das Thema sexuelle Gewalt gegen Kinder. Die Filme können jedoch auch unabhängig voneinander genutzt werden. Ziel ist es, auf die Dimensionen und Folgen sexueller Gewalt einerseits sowie auf Möglichkeiten der Prävention und der Hilfe für (potentielle) Betroffene aufmerksam zu machen.