Hingucken statt wegschauen!
Gegen Verbrechen an Kindern mitten in unserer Gesellschaft.
Die meisten Fälle kommen in der Familie, in Vereinen oder Jugendgruppen vor. Also ausgerechnet dort, wo man sein Kind sicher aufgehoben glaubt.Gewalt an Kindern liegt vor, wenn ein Erwachsener oder Jugendlicher seine Vormachtstellung gegenüber einem Kind ausnutzt, um dieses zu einer Handlung oder einem Unterlassen zu bewegen, wodurch das Kind körperlich und/oder seelisch geschädigt wird. Ein Kind ist aufgrund seines Entwicklungsstandes nicht in der Lage, frei zu entscheiden, es kann also weder zustimmen noch ablehnen. Gewalt kann sowohl körperliche, psychische oder sexuelle Gewalt als auch Vernachlässigung sein. Immer aber ist Gewalt ein Verbrechen an Kinderseelen – mit lebenslangen Folgen.
Die ständige Kindervertretung der Deutschen Kinderhilfe will wachrütteln und Aufmerksamkeit schaffen: Jeder Einzelne von uns kann und muss helfen, Kinder vor Gewalt zu schützen: mit Aufmerksamkeit, Zivilcourage und der Bereitschaft, wichtige Hinweise weiterzugeben.
Wir fordern:
- Bessere finanzielle und personelle Ausstattung der Akteure im Kinderschutz
- Bundeseinheitliche Standards in der Kinder- und Jugendhilfe.
- Ein verpflichtendes erweitertes Führungszeugnis für alle, die mit Kindern und Jugendlichen arbeiten.
- Verpflichtende Aus- und Weiterbildungen zum Thema Gewaltschutz für alle, die mit Kindern und Jugendlichen arbeiten.
- Eine Reformierung des Strafgesetzesbuches für mehr Kinderschutz.
- Zivilcourage bei Gewalt gegen Kinder.
>> Lesen Sie unten einen Auszug unserer bundesweiten Projektarbeit.
Partnerschaftliche Gewalt: Kinder im Fokus
Unter dem Titel „Kinder im Fokus. Partnerschaftliche Gewalt und ihre Folgen“ wurde unser diesjähriges Themenmagazin veröffentlicht.
Die Fallzahlen stiegen in den letzten Jahren weiter an. In den meisten Fällen sind Frauen Opfer partnerschaftlicher Gewalt, aber auch an Kindern geht das Miterleben von Gewalt zwischen den Eltern oder einem Elternteil und dem/der neuen Partner*in nicht spurlos vorbei. Deshalb haben wir es uns zur Aufgabe gemacht, die Kinder als Betroffene von partnerschaftlicher Gewalt in den Fokus der Fachwelt zu rücken.
Unser Magazin soll u.a. Jugendämter, Gerichte und die Polizei dafür sensibilisieren, Kinder als Betroffene anzusehen und das Miterleben partnerschaftlicher Gewalt als mögliche Kindeswohlgefährdung zu betrachten.
Auch auf unserer Tagung in Güstrow am 24.05.2022 widmeten wir uns den Themen Umgang und Sorgerecht bei Fällen partnerschaftlicher Gewalt.
Hier finden Sie unser Magazin zum Download.
Umgangs- und Sorgerechtsfragen im Zusammenhang mit partnerschaftlicher Gewalt
In Kooperation mit der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung, Polizei und Rechtspflege des Landes Mecklenburg-Vorpommern, Institut für Fortbildung und Verwaltungsmodernisierung veranstalteten wir am 24.05.2022 eine Fachtagung in Güstrow. Hier widmeten wir uns dem Thema Umgang und Sorgerecht in Fällen partnerschaftlicher Gewalt.
Dabei gab es neben einem Grußwort von Frau Jacqueline Bernhardt, Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz des Landes Mecklenburg-Vorpommern unter anderem einen Fachvortrag zu Umgang und Sorge nach partnerschaftlicher Gewalt aus rechtswissenschaftlicher Sicht von Prof. Ludwig Salgo, oder auch einen sehr eindrücklichen Erfahrungsbericht eines Stalkingopfers. In unterschiedlichen Workshops wurde die Gelegenheit für einen multidisziplinären Fachaustausch genutzt. Alle Beteiligten waren sich einig, dass partnerschaftliche Gewalt eine entscheidende Rolle in Fragen des Umganges oder des Sorgerechtes spielen muss und der Schutz des Opfers und somit auch der Kinder, die ebenso als Opfer zu gelten haben, Vorrang haben muss, vor allen anderen Interessen des gewalttätigen Elternteils.
Hier finden Sie einen Interviewbeitrag mit den Referent*innen zum Anhören. Moderiert von Dana Zelck.
Häusliche Gewalt in Familien mit Kindern
Häusliche Gewalt ist in unserer Gesellschaft weit verbreitet und betrifft viele Kinder, die zum Haushalt gehören. Betroffene Kinder wachsen in einer gewaltvollen Atmosphäre auf: Sie sehen die Gewalt, hören sie, gehen dazwischen oder erfahren selbst Gewalt. Bereits das Miterleben von Gewalt hat allerdings tiefgreifende Auswirkungen auf Kinder. Kinder sind immer betroffen und geraten dennoch viel zu häufig aus dem Blick.
Die Deutsche Kinderhilfe fordert deshalb, dass betroffene Kinder mit ihren Bedürfnissen und Belangen ernst genommen und als eigenständige Zielgruppe wahrgenommen werden. Mehr Informationen dazu erhalten Sie in unserem Positionspapier.
Download Positionspapier
Unsere Studie mit der KFN
Thema „Partnerschaftliche Gewalt in Familien mit Kindern – Was passiert nach einer polizeilichen Wegweisungsverfügung?“
In 2021 konnte, nach 4-jähriger Arbeit, eine Studie des Kriminologischen Forschungsinstitutes Niedersachsen e.V. (KFN) veröffentlicht werden, die zum Thema „Partnerschaftliche Gewalt in Familien mit Kindern – Was passiert nach einer polizeilichen Wegweisungsverfügung?“ von der Deutschen Kinderhilfe – Die ständige Kindervertretung e.V. in Auftrag gegeben und gefördert wurde.
Untersucht wurden die Schritte und Maßnahmen des Jugendamts nach Bekanntwerden einer polizeilichen Wegweisungsverfügung. Sie richtet dabei auch ein Augenmerk darauf, dass neben dem erwachsenen Opfer auch die im Haushalt lebenden Kinder unter Partnerschaftsgewalt leiden können, auch wenn sie diese mitunter passiv miterleben.
Für die Studie wurde bundesweit eine Onlinebefragung von Jugendamtsmitarbeitern durchgeführt, Akten analysiert und Interviews mit Betroffenen und fallverantwortlichen Fachkräften durchgeführt.
Dabei wurden einige Probleme bei der Bearbeitung von Fällen partnerschaftlicher Gewalt identifiziert, die wir in den nächsten Wochen näher darstellen möchten. Die Handlungsempfehlungen, die in Folge dessen entwickelt wurden, sind an alle Jugendämter in Deutschland übersandt worden und steht auch hier und in unserem Webshop zum DOWNLOAD bereit.
>> Handlungsempfehlungen für das Jugendamt zum Umgang mit Fällen partnerschaftlicher Gewalt in Familien mit Kindern. <<
Kindliche Gewaltopfer nach der Polizeilichen Kriminalstatistik.
Jährliche Pressekonferenz von der ständigen Kindervertretung und dem Bundeskriminalamt
Die ständige Kindervertretung stellt in jedem Jahr gemeinsam mit dem Präsidenten des Bundeskriminalamtes, Holger Münch, und weiteren angesehenen Expertinnen und Experten aus den Bereichen Kinderschutz und Kinderrechte die Zahlen der Polizeilichen Kriminalstatistik zu kindlichen Gewaltopfern vor.
In der Bundespressekonferenz erläutern die Expertinnen und Experten, wie viele Kinder im vorangegangenen Jahr getötet wurden oder körperliche Gewalt erfahren haben. Auch die Fälle des Besitzes und der Verbreitung kinderpornografischen Materials werden erfasst und analysiert. Ebenso werden die Zahlen im Bereich sexueller Gewalt erörtert. Dieses Jahr konnten als weitere Experten der Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs, Johannes-Wilhelm Rörig, sowie Prof. Dr. Jörg Fegert, Ärztlicher Direktor der Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie/ Psychotherapie Ulm und Leiter des Kompetenzzentrums Kinderschutz in der Medizin, für das Podium gewonnen werden.
Die Pressemappen finden Sie zum download und zur Ansicht unter Presse, Pressekonferenzen.
Kooperationspartner:
Holger Münch, Präsident des Bundeskriminalamtes; Johannes-Wilhelm Rörig, Unabhängiger Beauftragter für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs; Professor Dr. Jörg Fegert, Ärztlicher Direktor der Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie/ Psychotherapie Ulm und Leiter des Kompetenzzentrums Kinderschutz in der Medizin
Kinderschutzhotline Mecklenburg-Vorpommern
Um Kinder bestmöglich vor körperlicher und seelischer Gewalt zu schützen, wurde auf Initiative des Vorstandsvorsitzenden der Deutschen Kinderhilfe, Rainer Becker, in Mecklenburg-Vorpommern eine landesweite Kinderschutzhotline eingerichtet.
Die Hotline soll Menschen, die Gefahren für ein Kind wahrnehmen, motivieren, diese noch schneller den zuständigen Behörden mitzuteilen, um so Schlimmeres zu verhüten. Denn die Jugendämter und die Polizei können nur so schnell reagieren, wie sie über gefährdete Kinder informiert werden.
Kinderschutz-Hotline:
Unter der Telefonnummer 0800-1414007 können sich Menschen mit Verdacht auf Misshandlung oder Vernachlässigung von Kindern rund um die Uhr an die Mitarbeiter der Hotline wenden – auf Wunsch auch anonym.Die ständige Kindervertretung unterstützt die Bekanntheit der Hotline durch die Verteilung von mittlerweile über 30.000 Schlüsselanhängern mit der Hotline-Nummer.
