Am 14. März wird im Bundestag in erster Lesung ein Gesetzesentwurf zur Herabstufung der Strafen für Kinderpornografie thematisiert. Die Deutsche Kinderhilfe warnt vor den geplanten Änderungen und fordert, diese zu überdenken.
Worum geht es? Der Entwurf sieht vor, den Besitz, Erwerb und die Verbreitung von kinderpornographischem Material statt als Verbrechen (besonders schwere Straftaten) nur noch als Vergehen (minder schwere Straftaten) zu bewerten.
Position der Kinderhilfe: Die Kinderhilfe lehnt diese Herabstufung ab und betont, dass Kinderpornografie schwere Straftaten darstellt. Alternativ schlägt sie Nachbesserungen unmittelbar im Gesetzestext vor.
Mehr Infos: Die EU-Kommission wird bald eine Stellungnahme zu den Plänen der Bundesregierung abgeben. Die Kinderhilfe fordert eine erneute Überprüfung des Gesetzesentwurfs.
Wir haben einen Alternativvorschlag erarbeitet, der zur Diskussion anregen soll, nachzulesen in unserer Pressemitteilung, hier!