Umgangs- und Sorgerechtsfragen im Zusammenhang mit partnerschaftlicher Gewalt

24. Mai 2022
Nach Trennungen stehen Jugendämter und am Ende Famili-engerichte vor der schweren und verantwortungsvollen Auf-gabe, (mit) entscheiden zu müssen, bei welchem Elternteil das Kindeswohl in Zukunft besser gewährleistet sein dürfte. Dabei hat es vorrangig um das Kindeswohl zu gehen und nachran-gig um die Bedürfnisse der betroffenen Eltern.
Noch komplizierter wird es, wenn sich die Frage nach der el-terlichen Sorge oder auch „nur“ des Umgangs mit dem ande-ren Elternteil mit einer tatsächlichen oder behaupteten Kin-deswohlgefährdung überschneidet.
Können und dürfen Beschuldigte nach partnerschaftlicher Gewalt oder sexueller Gewalt gegen die Kinder Umgang oder gar die Sorge für ihre Kinder haben?
Laura Leidecker und Rainer Becker nehmen als Referenten an der Veranstaltung Partnerschaftliche Gewalt und Umgangsrechtsfragen teil.
Noch komplizierter wird es, wenn sich die Frage nach der el-terlichen Sorge oder auch „nur“ des Umgangs mit dem ande-ren Elternteil mit einer tatsächlichen oder behaupteten Kin-deswohlgefährdung überschneidet.
Können und dürfen Beschuldigte nach partnerschaftlicher Gewalt oder sexueller Gewalt gegen die Kinder Umgang oder gar die Sorge für ihre Kinder haben?
Laura Leidecker und Rainer Becker nehmen als Referenten an der Veranstaltung Partnerschaftliche Gewalt und Umgangsrechtsfragen teil.