Das Thema Kinderrechte ins Grundgesetz nimmt wieder politische Fahrt auf. Union und SPD haben sich nun auf eine Formulierung geeinigt, die wie folgt lautet:
»Die verfassungsmäßigen Rechte der Kinder einschließlich ihres Rechts auf Entwicklung zu eigenverantwortlichen Persönlichkeiten sind zu achten und zu schützen. Das Wohl des Kindes ist angemessen zu berücksichtigen. Der verfassungsrechtliche Anspruch von Kindern auf rechtliches Gehör ist zu wahren. Die Erstverantwortung der Eltern bleibt unberührt.«
Der Kompromiss zwischen Union und SPD soll in Artikel 6 des Grundgesetzes , in dem das Verhältnis zwischen Eltern, Kindern und Staat geregelt ist, verortet werden. Wir freuen uns, dass die Bundesregierung noch vor der nächsten Bundestagswahl die Kinderrechte in die Verfassung aufnehmen will. Allerdings bleibt die Formulierung hinter dem zurück was in der UN-Kinderrechtskonvention steht und was wir uns erhofft hatten.
Die Formulierung geht leider nicht weit genug, da sie unter anderem von dem Wortlaut des Artikels 3 Abs. 1 UN-KRK abweicht, in dem das Kindeswohl „als ein vorrangiger Gesichtspunkt“ zu berücksichtigen ist. Eine „angemessene“ Berücksichtigung des Kindeswohls lässt einen großen Handlungsspielraum zu und bleibt damit hinter dem Ziel, die Interessen von Kindern wirklich ernst zu nehmen. Auch das Beteiligungsrecht wird nicht vollumfänglich abgebildet. Demzufolge sollen Kinder zwar einen Anspruch auf Gehör erhalten, aber ihre Meinung muss keine Berücksichtigung bei staatlichen Entscheidungen, die sie betreffen, finden. Die Formulierung verfehlt das Ziel, die hohe Bedeutung von Kindern und ihren Rechten in der Gesellschaft darzustellen.
Es bleibt nun spannend, ob die Formulierung von Union und SPD eine Zweidrittelmehrheit in Bundestag und Bundesrat erhält, die es braucht, um das Grundgesetz zu ändern.
Für uns ist auch wichtig, dass die Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz zu einer wirklichen Verbesserung der Lebenssituation von Kindern in Deutschland beiträgt und keine reine Symbolpolitik ist.