Wichtige Rufnummern
Wichtiger Hinweis bei akuter Gefahr
Bei unmittelbarer Gefahr für ein Kind wenden Sie sich bitte sofort an:
- Polizei: 110
- Rettungsdienst / Feuerwehr: 112
Angebote für Kinder und Jugendliche
- Nummer gegen Kummer (Kinder- und Jugendtelefon)
Telefon: 116 111
Erreichbar: Montag bis Samstag, 14–20 Uhr
Zusätzlich Onlineberatung möglich - bke-Onlineberatung (Jugendberatung)
Beratung per Chat und E-Mail - JugendNotmail
Onlineberatung rund um die Uhr - Krisenchat
Beratung rund um die Uhr (z. B. über Messenger-Dienste)
Angebote für Eltern und Bezugspersonen
- Elterntelefon (Nummer gegen Kummer)
Telefon: 0800 111 0550 - Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen
Telefon: 08000 116 016
Rund um die Uhr erreichbar - Männerhilfetelefon
Telefon: 0800 123 9900
Spezialisierte Beratungsangebote
- Medizinische Kinderschutzhotline
Telefon: 0800 19 210 00
Rund um die Uhr erreichbar - Hilfe-Telefon Sexueller Missbrauch
Telefon: 0800 22 55 530 - TelefonSeelsorge
Telefon: 0800 111 0 111
Telefon: 0800 111 0 222
Telefon: 116 123
Rund um die Uhr erreichbar
Weitere wichtige Anlaufstellen
- Jugendamt (örtlich zuständig)
Zuständig für den Schutz von Kindern und Jugendlichen.
Kann auch bei Unsicherheiten oder Verdachtsfällen kontaktiert werden. - Kinder- und Jugendnotdienste (regional)
Rund um die Uhr erreichbar und in akuten Krisen handlungsfähig - Kinderschutzzentren und Beratungsstellen
Persönliche Beratung und Unterstützung vor Ort
Landesweite Kinderschutzhotline am Referenzmodell des Landes Mecklenburg-Vorpommern
- 0800 14 14 007 (24/7, anonym möglich)
Ergänzender Hinweis
Die landesweite Kinderschutzhotline in Mecklenburg-Vorpommern wurde maßgeblich durch uns, die Deutsche Kinderhilfe initiiert und stellt ein niedrigschwelliges, rund um die Uhr erreichbares Angebot für die Bevölkerung dar. Sie ermöglicht es, Hinweise auf mögliche Kindeswohlgefährdungen unkompliziert weiterzugeben und fachlich einordnen zu lassen.
Ein vergleichbares Modell existiert in dieser Form derzeit in den meisten anderen Bundesländern nicht. Die Hotline in Mecklenburg-Vorpommern stellt damit eine wichtige, jedoch bislang seltene Ausnahme innerhalb der deutschen Kinderschutzstruktur dar.
