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Art-Nr.: FB 002

Umgang und Sorgerecht nach sexueller Gewalt an Kindern

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Beschreibung:

Ein Interview mit Christine Habetha und Rainer Becker

Wer das andere Elternteil wegen des Verdachts auf sexuellen Missbrauch des gemeinsamen Kindes anzeigt, riskiert sein Sorgerecht. Diese scheinbar unglaubliche These ist in unserem Land bittere Realität. Betroffen sind besonders häufig Mütter. Ihnen wird nach einer Anzeige in Zusammenhang mit einer Trennung fast ausnahmslos unterstellt, sie wollten sich am ehemaligen Partner rächen und sich Vorteile im Sorgerechtsstreit verschaffen. Gestützt wird dieses Denken, dadurch, dass Anzeigen wegen sexuellen Missbrauchs häufig mit einem Freispruch des Angeklagten enden, oder es gar nicht erst zur Anklageerhebung kommt. So entsteht bei Jugendamtsmitarbeiter der häufig durch Gutachten im folgenden Familienrechtsverfahren gestützte Eindruck, der falschen Verdächtigung durch (meist) die Mütter. Sie laufen Gefahr, dass ihnen wegen angeblicher Eltern- Kind- Entfremdung bzw. Bindungsintoleranz die elterliche Sorge entzogen wird. Fakt ist, dass Beschuldigte in über 90 % der Fälle nicht verurteilt werden.

„Allerdings dokumentiert das in vielen Fällen leider eher die Schwierigkeiten in der Beweisbarkeit des sexuellen Missbrauchs als die tatsächliche Unschuld des beschuldigten Elternteils“, so Rainer Becker, Ehrenvorsitzender der Deutschen Kinderhilfe. Zum Beispiel gelten Kinder unter 4 Jahren als nicht aussagetüchtig, DNA-Spuren am Körper betroffener Kinder können meist durch übliche Körperkontakte während der Umgänge erklärt werden, für gewöhnlich gibt es in der häuslichen Umgebung keine Tatzeugen, Bild- oder Tonbeweise sind die Ausnahme.

Hinzu kommt, dass Jugendämter und Familiengerichte meist schon vor Abschluss der strafrechtlichen Ermittlungen Umgang mit dem beschuldigten Elternteil verlangen. Das Kind wird so Einschüchterungsversuchen ausgesetzt, was die Beweisbarkeit unmöglich macht.

Mehr zum Thema Umgang und Sorgerecht nach sexueller Gewalt an Kindern erfahren Sie in unserem Interview mit Christine Habetha, Dozentin und Rechtsanwältin mit den Schwerpunkten Strafrecht und Opferrecht und dem Ehrenvorsitzenden der Deutschen Kinderhilfe, Rainer Becker.

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