Das vergessene Virus in Corona-Zeiten
Geistliche sexuelle Gewalt gegen Kinder kann mindestens ebenso viele Menschenleben zerstören wie COVID-19


5. April 2020

Noch ist es nur ein Verdacht, doch dem Grunde nach ahnen schon alle, dass sich der nächste Skandal anbahnt.
„Ich bin ein durchaus spiritueller Mensch, aber bis heute konnte mir noch kein Geistlicher erklären, warum Gott den Kindern so etwas antun lässt. Um sie zu prüfen? Wofür? Oder ist es ‚nur‘ der ‚Teufel‘, der dafür verantwortlich ist, aber warum hindert ihn Gott dann nicht daran? Es geht doch um unsere Unschuldigsten“, klagt Rainer Becker, Vorstandsvorsitzender der Deutschen Kinderhilfe – Die ständige Kindervertretung e. V.

Was wurde hier höchstwahrscheinlich nicht nur den betroffenen Kindern angetan, sondern auch allen, die einen Glauben hatten und sogar immer noch haben?

Die katholische Kirche – aber andere sollen sich bitte nicht verstecken und freuen, dass es sie dieses Mal nicht getroffen hat – ist gut beraten, die erhobenen Vorwürfe uneingeschränkt und nachhaltig durch die Staatsanwaltschaft aufklären zu lassen und die ähnlich wie ein Virus verbreitete „geistliche“ sexuelle Gewalt nicht schon wieder kleinzureden versuchen.
Und unser Justizministerium hat sich weiterhin „eingeigelt“ und schweigt.
Es ignoriert die Vorschläge der Innenministerkonferenzen von 2019  zur Bereinigung von Ungleichheiten bei den Strafandrohungen im Strafgesetzbuch, was den Schutz unserer Kinder angeht, wird in der Pädosexuellen-Szene dafür gefeiert und schmückt sich mit der einen oder andere Schein-Aktivität, die kaum dazu beitragen kann, den Sumpf sexueller Gewalt gegen Kinder und solcher, die auch noch auf Bild- und Tonträger aufgezeichnet und nie ganz löschbar im Internet verbreitet wird, nachhaltig trocken zu legen, kritisiert Becker.

Im Juli 2019 hieß es, dass die EU- Kommission in mehreren Fällen rechtliche Schritte u. a. gegen Deutschland einleitet,  weil es versäumt hat, die EU-Vorschriften zur Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs und der sexuellen Ausbeutung von Kindern sowie der Kinderpornografie (Richtlinie 2011/93/EU) in nationales Recht zu überführen. Die EU hat strenge Vorschriften erlassen, die gewährleisten, dass diese Formen des Missbrauchs in ganz Europa unter Strafe stehen, Täter hart bestraft werden und Opfer im Kindesalter geschützt werden, und die zur Verhütung dieser Straftaten beitragen. Die Richtlinie umfasst auch besondere Maßnahmen zur Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern im Internet.
Hält ein Mitgliedstaat das EU-Recht nicht ein, kann die Kommission beschließen, den betreffenden Mitgliedstaat vor dem Gerichtshof der Europäischen Union zu verklagen. Stellt der Gerichtshof in seinem Urteil fest, dass ein Mitgliedstaat gegen seine Verpflichtungen verstoßen hat, so muss dieser Mitgliedstaat die erforderlichen Maßnahmen ergreifen, um dem Urteil nachzukommen.

Hat ein Mitgliedstaat die Maßnahmen zur Umsetzung von Richtlinien nicht innerhalb der vom EU-Ministerrat und vom Europäischen Parlament gesetzten Frist getroffen, kann die Kommission den Gerichtshof ersuchen, bereits mit seinem ersten Urteil in dieser Rechtssache eine Geldstrafe gegen den betreffenden Mitgliedstaat zu verhängen.
Der Deutschen Kinderhilfe stellt sich die Frage, ob und vor allen Dingen warum es unsere Bundesjustizministerin hierauf ankommen lassen will?

Oder glaubt sie etwa, dass ihre Aktivitäten bezüglich des so genannten Up-Skirtings oder das Zulassen computergenerierter Bilder für verdeckte Ermittler auch nur ansatzweise die EU-Kommission zufriedenstellen könnten?
„Und wird die zu verhängende Geldstrafe dann eigentlich im Rahmen einer Kürzung des Haushaltes des Bundesministeriums für Justiz und Verbraucherschutz einbehalten, oder muss etwa der Steuerzahler für die Untätigkeit unserer Bundesjustizministerin aufkommen“, fragt Rainer Becker.

Die verstärkte Bekämpfung von auf Bild- und Tonträgern aufgezeichneter sexueller Gewalt gegen Kinder lässt sich nicht sofort lösen und darüber hinaus nur als Gesamtpaket. Aber alles, was bisher erfolgt ist, war ein Hin- und Herschieben von Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten und etwas salopp formuliert „Gestoppel“. „Ich wünsche mir, dass unser Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz endlich mit dem ‚Gestoppel‘ aufhört und anfängt, seine Arbeit zu machen, so schnell und ‚handwerklich genau‘ wie es schon in anderen Fällen wie dem so genannten Up-Skirting- oder dem ‚Gaffer-Gesetz‘ unter Beweis gestellt hat und dies ebenso effizient“ hält Becker vor.

Es geht doch. Warum nur nicht beim Kinderschutz?

Pressekontakt
Deutsche Kinderhilfe – Die ständige Kindervertretung e.V.
Rainer Becker
Telefon: 030 24 34 29 40
Mobil: 0151 174 89 289
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