Deutsche Kinderhilfe begrüßt 3. Entlastungspaket und fordert zeitnahe Einführung der Kindergrundsicherung!


5. September 2022

Die Deutsche Kinderhilfe begrüßt die Maßnahmen der Bundesregierung zum 3. Entlastungspaket. Insbesondere die Ausweitung des Wohngeldanspruchs, der einmalige Heizkostenzuschuss, die Anhebung der Grenze für den Midi-Job auf 2000 Euro sowie die Erhöhung des Kindergeldes bedeuten für Familien mit geringeren Einkommen eine dringend benötigte finanzielle Entlastung bei steigender Inflation und hohen Energiekosten. Schon jetzt ist es vielen Familien mit Kindern kaum möglich, ihren Alltag finanziell zu bewältigen. Familien dürfen nicht vor die Frage gestellt werden, ob sie heute heizen oder ihren Lebensmitteleinkauf bezahlen.

Deshalb dürfen neben kurzfristigen Entlastungen langfristigen Lösungen für Kinder und Familien nicht aus dem Auge verloren werden. Die Deutsche Kinderhilfe setzt sich für die Einführung einer Kindergrundsicherung ein, um die Gleichbehandlung von allen Kindern abzusichern. Die bisherigen Leistungen für Kinder müssen in einer Leistung gebündelt werden und dürfen Kinder von Familien, die besonders von Armut betroffen sind, nicht benachteiligen. Dazu muss vor allem das kindliche Existenzminimum neu berechnet werden. Jedes 5. Kind in Deutschland lebt in Armut. Das bedeutet nicht nur finanzielle Nachteile im Alltag, sondern hat gravierende langzeitliche Folgen für ihre Entwicklung und Zukunft. Damit wir Kindern eine faire Chance zur Teilhabe gewährleisten können, fordern wir eine Kindergrundsicherung noch in diesem Jahr anzugehen. „Wir sind dabei, eine ganze Generation zu verlieren und uns läuft die Zeit davon, mahnt Rainer Becker, Ehrenvorsitzender der Deutschen Kinderhilfe – Die ständige Kindervertretung e. V.

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Deutsche Kinderhilfe – Die ständige Kindervertretung e.V.

Rainer Becker

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Mobil: 0151 174 89 289

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