Die Bundesregierung versagt in Sachen Kinder- und Familienpolitik – Die Deutsche Kinderhilfe unterstützt vor Ort


19. September 2024

Noch ein Jahr bis zur Bundestagswahl und die Bilanz der Bundesregierung in Sachen Kinder- und Familienpolitik ist verheerend:

  • Kindergrundsicherung? Kassiert!
  • Strafverschärfung bei Kinderpornographie als Verbrechen? Wieder herabgestuft zu Vergehen! 
  • IP-Adressenspeicherung zur Ermittlung von kinderpornografischen Inhalten? Abgelehnt!
  • Kinderrechte ins Grundgesetz? Vergessen!
  • Wahlrecht ab 16? Lieber nicht!
  • Digitalpakt? Vertagt!
  • Kinderlebensmittelwerbegesetz? Dauerstreit!
  • Familienstartzeit? Stillstand!

Anlässlich des Weltkindertages mahnt die Deutsche Kinderhilfe einmal mehr an, endlich die Kinder in den Fokus zu nehmen und nicht länger wegzuschauen. Noch ist Zeit, Weichen zu stellen!

Wie das konkret geht, zeigen wir mit der finanziellen Unterstützung des Vorschulprojekts der Grundschule Roter Hahn in Lübeck zum Weltkindertag. Eine Grundschule in prekärer Lage, die Kinder dort abholt, wo sie stehen und fit für die Schule macht. Mit einer Förderung von 12.000 Euro sorgen wir für einen besseren Bildungsstart der betroffenen Kinder. Unsere Unterstützung und das Engagement vieler anderer Verbände im Bereich Kinder- und Familienpolitik nimmt aber die Bundesregierung nicht aus der Verantwortung!

Zum Thema „Frühförderung macht den Unterschied“ finden Sie hier unseren aktuellen Podcast (Gespräch mit der Schulleiterin der Schule Roter Hahn, Lübeck) https://youtu.be/TEvB_CXgIF0

Über 2 Millionen Kinder in Deutschland sind armutsgefährdet und die Tendenz ist steigend. Mit der Kindergrundsicherung sollte Kinderarmut wirksam bekämpft werden. Doch die Reform wird wohl nicht kommen. Stattdessen wird der Kinderfreibetrag deutlich erhöht, der einkommensstarke Familien entlastet. Mittlere und untere Einkommensgruppen müssen sich dagegen mit einer minimalen Erhöhung von 5 Euro beim Kindergeld begnügen. Bürgergeldempfänger erhalten über den Sofortzuschlag 5 Euro mehr im Monat. Die Schere zwischen reichen und armen Kindern geht immer weiter auseinander.

„Das ist eine herbe Enttäuschung im Kampf gegen Kinderarmut! Alle Kinder sollten ein Recht auf ein finanziell sicheres und gesundes Aufwachsen in Deutschland haben“, so Dr. Luisa Becker-Ritterspach, Expertin für Kinderrechte und Kinderarmut bei der Deutschen Kinderhilfe.

Absolut nicht nachvollziehbar ist die Rücknahme der Strafverschärfung bei Kinderpornographie, die erst 2021 unter Justizministerin Christine Lamprecht zu einem Verbrechen hochgestuft wurde.

„Die erneute Einstufung des Delikts als Vergehen = eine minder schwere Straftat ist ein Schlag ins Gesicht der Opfer sexuellen Missbrauchs“, so Rainer Becker, Ehrenvorsitzender der Deutschen Kinderhilfe.

Sogenannte Kinderpornografie basiert auf dem sexuellen Missbrauch von Kindern, insofern war es folgerichtig, den Tatbestand von § 184 b StGB in diesem Kontext ebenfalls endlich zu einer besonders schweren Straftat, einem Verbrechen, zu machen. Erkannte praktische Defizite bei der Verfolgung hätten sich ohne große Probleme durch sprachliche Nachjustierungen unter Beibehaltung des Verbrechensstatus heilen lassen. Die aktuelle Regelung nun wieder umzukehren, ist eine Verhöhnung der kindlichen Opfer, die oft ihr Leben lang unter den Folgen der Gewalttaten leiden.

Die für die Bekämpfung der Kinderpornografie wichtige IP-Adressenspeicherung wurde mit Mehrheit der Regierungsparteien im Bundestag abgelehnt – obwohl die aktuelle Rechtsprechung des EUGH sie zulässt.

Wir können und müssen mit der getroffenen Entscheidung leben, aber mit einem Zeichen für mehr Kinderschutz hat sie nichts zu tun.

Ebenso düster sieht es bei den Kinderrechten aus. Im Koalitionsvertrag der Bundesregierung wurde vereinbart, endlich in dieser Legislatur die Kinderrechte im Grundgesetz zu verankern. Aber auch zum diesjährigen 75. Geburtstag der Verfassung gibt es keinerlei Initiative der Regierung, Kinderrechte sie dort aufzunehmen. Die Deutsche Kinderhilfe fragt: Wo bleiben die Kinderrechte? Die Kinder dürfen nicht noch länger warten!

Das trifft auch auf Wählen ab 16 zu! Im Koalitionsvertrag aufgenommen, aber bisher nicht umgesetzt. Wo bleibt die versprochene bessere Beteiligung von Jugendlichen? Das „Bündnis für die junge Generation“ reicht auf alle Fälle nicht aus!

Auch beim Digitalpakt 2.0 können wir kein Häkchen machen. Im Mai 2024 lief der Digitalpakt 1.0 aus. Aber die Nachfolge ist nicht geregelt. Jetzt schauen die Schulen wortwörtlich in die Röhre. Statt Kinder und Jugendliche für die digitale Welt von morgen fit zu machen, streiten Bund und Länder um die Finanzierung.

So lässt sich keine verlässliche Bildungspolitik für die Zukunft gestalten“, sagt Yade Lütz, Bildungsexpertin bei der Deutschen Kinderhilfe.

Bislang vergeblich warten wir auch auf die Umsetzung des Koalitionsversprechens, Kinder vor Werbung für Lebensmittel mit hohem Zucker-, Fett- und Salzgehalt zu schützen. Doch anstatt den Kindern ihr Recht auf das erreichbare Höchstmaß an Gesundheit einzuräumen, hält die Ampel lieber an den Interessen der Industrie fest. So wird auch das Kinderlebensmittelwerbegesetz aufgeweicht und auf die lange Bank geschoben. Auch gibt es noch immer keine Familienstartzeit. Junge Väter und/oder Partnerinnen sollen zukünftig zwei Wochen freigestellt werden, um nach der Geburt gemeinsam Familienzeit zu bekommen. Strittig ist seit längerem die Finanzierung des Gesetzentwurfs.

„Die Bundesregierung muss endlich eine Politik FÜR und nicht OHNE oder sogar GEGEN Kinder machen. 2025 wird der neue Deutsche Bundestag gewählt. Und wir haben da ja eine Wahl“, konstatiert Rainer Becker, Ehrenvorsitzender der Deutschen Kinderhilfe.

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