Neues Sicherheitspaket: Der Schutz von Eigentum steht zukünftig in einem noch absurderen Missverhältnis zum Schutz unserer Kinder


11. November 2016

„Warum wird immer nur bei öffentlichkeitswirksamen Anlässen sofort reagiert und nachgebessert“, ärgert sich Rainer Becker, Vorstandsvorsitzender der Deutschen Kinderhilfe e. V. Schon immer hatte die Deutsche Kinderhilfe gerügt, dass die Mindestfreiheitsstrafe für den sexuellen Missbrauch von Kindern bei sechs Monaten liegt, während die Strafandrohung für die gleiche Handlung bei erwachsenen Betroffenen bei einem Jahr liegt.

 

Damals hatte Justizminister Maas in einem Brief geantwortet, dass dies nicht vergleichbar sei, weil es bei der sexuellen Nötigung von Erwachsenen schließlich um das Schutzgut der sexuellen Selbstbestimmung und bei Kindern um das Schutzgut des Kinderschutzes ginge.

 

Nun soll die Strafandrohung für Wohnungseinbrüche von bisher sechs Monaten auf ein Jahr erhöht werden, damit es zukünftig kein minder schweres Delikt mehr ist. Dies ist an und für sich richtig, steht aber in einem absurden Missverhältnis zu nicht wenigen Delikten gegen die körperliche Unversehrtheit unserer Bürgerinnen und Bürger.

 

Derartige Veränderungen gebieten es, einen Blick auf das ganze Strafgesetzbuch zu werfen und zu prüfen, ob es weitere Ungleichgewichte gibt oder ob es durch den Eingriff nicht geboten erscheint, auch Nachbesserungen in anderen Schutzbereichen vorzunehmen.

 

Nur ein Beispiel: Für das Herunterladen von kinderpornografischem Material, bei dem vor laufender Kamera einem Kind sexuelle Gewalt angetan wird, beträgt die Höchstfreiheitsstrafe – nach Erhöhung durch Herrn Bundesjustizminister Maas – drei Jahre. Die Strafandrohung bei einem Ladendiebstahl beträgt bereits heute bis zu fünf Jahre.

 

Nach den diversen Straftaten gegen Frauen in Köln wurde das Sexualstrafrecht reformiert. Trotz eines Hinweises der Deutschen Kinderhilfe wurde der strafrechtliche Schutz der Kinder bei Sexualstraftaten jedoch nicht nachgebessert, alles bleib beim Alten. Nach ersten Hinweisen, dass eventuell die Strafandrohung bei Eigentumsdelikten erhöht werden könnte, hat sich die Deutsche Kinderhilfe erneut zu Wort gemeldet und die Fraktionsvorsitzenden von CDU/CSU und SPD auf schwerwiegende Ungleichgewichte in Bezug auf den Schutz unserer Kinder hingewiesen. Das Ergebnis: Es bleibt wieder alles beim Alten.

 

„Mag es bewusst oder unbewusst erfolgen, beim strafrechtlichen Schutz verhält sich die Bundesregierung unseren Kindern gegenüber zumindest gleichgültig“, so Rainer Becker.

 

Pressekontakt

Deutsche Kinderhilfe e.V. – Die Kindervertreter                          

Rainer Becker

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