Qualität in der Kindertagesbetreuung: weniger ankündigen, mehr handeln


20. Januar 2016

Anlässlich der Pressekonferenz vom 20.01.2016 der Arbeiterwohlfahrt Bundesverband e.V., des Deutschen Caritasverbandes e.V., der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft und der Deutschen Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer fordert die Deutsche Kinderhilfe - Die Kindervertreter e.V. ein Bundesqualitätsgesetz für die Kindertagesbetreuung. Seit Jahren plädieren wir dafür, dass eine kindgerechte Fachkraft-Kind-Relation, Zeit für Fort- und Weiterbildungen, die Qualifizierung der Fachkräfte, eine hinreichende Freistellung der Leitungskräfte und ausreichend Vor- und Nachbereitungszeit für pädagogische Fachkräfte bundesweit verbindlich geregelt werden.

 

Trotz jahrelanger Bemühungen, bundeseinheitliche Qualitätsstandards in der  frühkindlichen Erziehung, Betreuung und Bildung festzulegen, existieren bis heute keine verbindlichen Regelungen auf Bundesebene. Dies hat zur Folge, dass erhebliche Qualitätsunterschiede zwischen den Bundesländern bestehen und die Bildungschancen von Kindern ungleich ausgeprägt sind.

 

Eine qualitativ hochwertige Betreuung ist maßgeblich für die weitere Entwicklung und ein gelungenes Aufwachsen jedes jungen Menschen. Damit Kinder unabhängig von ihrem Lebensort gleiche Bildungschancen haben, brauchen wir länderübergreifende Mindeststandards für die Kindertagesbetreuung“, erklärt Rainer Becker, Vorstandsvorsitzender der Deutschen Kinderhilfe – Die Kindervertreter e.V.

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