Wenn das Geld nicht reicht: Reiches Land. Arme Kinder.
Neue Grundsicherung ab 1. Juli 2026
Zum 1. Juli tritt die neue Grundsicherung in Kraft. Die Änderungen betreffen insbesondere Familien und Alleinerziehende. Hier finden Sie die wichtigsten Informationen einfach erklärt.
Wohnen & Vermögen
Was ändert sich bei der Miete?
Die bisherige Karenzzeit entfällt.
Das bedeutet: Die Miete wird ab dem ersten Tag nur noch bis zu einer festgelegten Obergrenze übernommen.
Wichtig:
Liegt Ihre Miete darüber, müssen Sie die Differenz selbst bezahlen.
Was bedeutet das für Familien?
Müssen Familien einen Teil der Miete selbst zahlen, fehlt dieses Geld im Alltag – zum Beispiel für:
-
Lebensmittel
-
Kleidung
-
Schulmaterialien
-
Freizeitaktivitäten der Kinder
Gibt es Ausnahmen?
Ja. Familien können von einer Härtefallregelung profitieren.
Wichtig:
Weisen Sie bereits im Antrag ausdrücklich auf Ihre Kinder hin.
Das Jobcenter kann dann im ersten Jahr die volle Miete übernehmen.
Ein Anspruch besteht jedoch nicht automatisch.
Was ist die Mietpreisbremse?
Die Mietpreisbremse soll verhindern, dass Vermieter zu hohe Mieten verlangen.
Mit der neuen Grundsicherung müssen Betroffene künftig selbst aktiv werden.
Muss ich meinen Vermieter anschreiben?
Ja, unter Umständen.
Wenn Ihre Miete über den zulässigen Grenzen liegt, müssen Sie Ihren Vermieter schriftlich auf die Einhaltung der Mietpreisbremse hinweisen.
Wer dies nicht tut, riskiert Kürzungen bei den Wohnkosten.
Woher weiß ich, ob meine Miete zu hoch ist?
Vergleichen Sie Ihre Miete mit dem Mietspiegel Ihrer Stadt.
Unterstützung erhalten Sie auch bei:
- Mietervereinen
- Sozialberatungen
- Verbraucherzentralen
Was ändert sich beim Ersparten?
Die Freibeträge für Vermögen werden abgesenkt.
Künftig gelten:
- Alleinerziehende: bis 10.000 Euro
- Kinder: bis 5.000 Euro
Alles darüber muss grundsätzlich zuerst eingesetzt werden.
Was ist mit dem Sparbuch meines Kindes?
Sparguthaben bis 5.000 Euro bleiben geschützt.
Liegt das Vermögen darüber, kann es vor dem Leistungsbezug berücksichtigt werden.
Bleibt das Eigenheim geschützt?
Ja.
Selbstgenutztes Wohneigentum bleibt weiterhin geschützt, sofern es eine angemessene Größe nicht überschreitet.
Checkliste Wohnen & Vermögen
☑ Mietobergrenzen prüfen
☑ Kinder im Antrag angeben
☑ Härtefallregelung prüfen
☑ Mietspiegel vergleichen
☑ Vermieter bei Bedarf schriftlich auf die Mietpreisbremse hinweisen
☑ Vermögensgrenzen prüfen
Weitere Informationen finden Sie auch in unserem Podcast.
