Wenn das Geld nicht reicht: Reiches Land. Arme Kinder.
Neue Grundsicherung ab 1. Juli 2026
Zum 1. Juli tritt die neue Grundsicherung in Kraft. Die Änderungen betreffen insbesondere Familien und Alleinerziehende. Hier finden Sie die wichtigsten Informationen einfach erklärt.
Wohnen & Vermögen
Was ändert sich bei der Miete?
Die bisherige Karenzzeit entfällt.
Das bedeutet: Die Miete wird ab dem ersten Tag nur noch bis zu einer festgelegten Obergrenze übernommen.
Wichtig:
Liegt Ihre Miete darüber, müssen Sie die Differenz selbst bezahlen.
Was bedeutet das für Familien?
Müssen Familien einen Teil der Miete selbst zahlen, fehlt dieses Geld im Alltag – zum Beispiel für:
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Lebensmittel
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Kleidung
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Schulmaterialien
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Freizeitaktivitäten der Kinder
Gibt es Ausnahmen?
Ja. Familien können von einer Härtefallregelung profitieren.
Wichtig:
Weisen Sie bereits im Antrag ausdrücklich auf Ihre Kinder hin.
Das Jobcenter kann dann im ersten Jahr die volle Miete übernehmen.
Ein Anspruch besteht jedoch nicht automatisch.
Was ist die Mietpreisbremse?
Die Mietpreisbremse soll verhindern, dass Vermieter zu hohe Mieten verlangen.
Mit der neuen Grundsicherung müssen Betroffene künftig selbst aktiv werden.
Muss ich meinen Vermieter anschreiben?
Ja, unter Umständen.
Wenn Ihre Miete über den zulässigen Grenzen liegt, müssen Sie Ihren Vermieter schriftlich auf die Einhaltung der Mietpreisbremse hinweisen.
Wer dies nicht tut, riskiert Kürzungen bei den Wohnkosten.
Woher weiß ich, ob meine Miete zu hoch ist?
Vergleichen Sie Ihre Miete mit dem Mietspiegel Ihrer Stadt.
Unterstützung erhalten Sie auch bei:
- Mietervereinen
- Sozialberatungen
- Verbraucherzentralen
Was ändert sich beim Ersparten?
Die Freibeträge für Vermögen werden abgesenkt.
Künftig gelten:
- Alleinerziehende: bis 10.000 Euro
- Kinder: bis 5.000 Euro
Alles darüber muss grundsätzlich zuerst eingesetzt werden.
Was ist mit dem Sparbuch meines Kindes?
Sparguthaben bis 5.000 Euro bleiben geschützt.
Liegt das Vermögen darüber, kann es vor dem Leistungsbezug berücksichtigt werden.
Bleibt das Eigenheim geschützt?
Ja.
Selbstgenutztes Wohneigentum bleibt weiterhin geschützt, sofern es eine angemessene Größe nicht überschreitet.
Checkliste Wohnen & Vermögen
☑ Mietobergrenzen prüfen
☑ Kinder im Antrag angeben
☑ Härtefallregelung prüfen
☑ Mietspiegel vergleichen
☑ Vermieter bei Bedarf schriftlich auf die Mietpreisbremse hinweisen
☑ Vermögensgrenzen prüfen
Weitere Informationen finden Sie auch in unserem Podcast.
Podcast-Ratgeber Teil 2
Kinderbetreuung, Jobsuche und Sanktionen: Was Familien jetzt wissen müssen
Mit der neuen Grundsicherung ändern sich ab dem 1. Juli 2026 auch wichtige Regelungen rund um Kinderbetreuung, Arbeitsaufnahme und Sanktionen. Besonders Familien und Alleinerziehende sollten ihre Rechte kennen und wichtige Nachweise sorgfältig aufbewahren.
Vermittlungsvorrang: Arbeit geht vor Weiterbildung
Die neue Grundsicherung setzt stärker auf das Prinzip „Fordern und Fördern“.
Das bedeutet:
> Die Aufnahme einer Arbeit hat grundsätzlich Vorrang vor Weiterbildungsmaßnahmen.
Diese Regelung betrifft auch Eltern kleiner Kinder.
Bereits ab dem ersten Geburtstag eines Kindes kann eine Arbeitsaufnahme verlangt werden, wenn eine Betreuung möglich erscheint.
Kein Kitaplatz? Dann müssen Sie den Mangel nachweisen
In vielen Regionen fehlen weiterhin Kitaplätze.
Trotzdem gilt:
Wer ein Jobangebot wegen fehlender Kinderbetreuung ablehnt, muss dem Jobcenter nachweisen können, dass er sich intensiv um einen Betreuungsplatz bemüht hat.
Kann dieser Nachweis nicht erbracht werden, kann das Jobcenter davon ausgehen, dass eine Betreuung möglich gewesen wäre.
Die Folge können Leistungskürzungen sein.
Welche Nachweise sollten Familien sammeln?
Je besser die Suche dokumentiert wird, desto einfacher lässt sich gegenüber dem Jobcenter belegen, dass kein Betreuungsplatz verfügbar war.
Wichtige Nachweise sind:
Anmeldung in Kita-Portalen
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Registrierung in kommunalen Vergabesystemen (z. B. Kita-Navigator oder Little Bird)
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Anmeldebestätigung speichern
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Regelmäßig Screenshots des aktuellen Status anfertigen
Kontakt zu Kitas
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Bewerbungen und Anfragen speichern
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Eingangsbestätigungen sichern
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Schriftliche Absagen sammeln
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Telefonische Absagen möglichst schriftlich bestätigen lassen
Nachweise vom Jugendamt
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Betreuungsbedarf frühzeitig schriftlich anmelden
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Eingangsbestätigung aufbewahren
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Nachfragen und Korrespondenz dokumentieren
Alternative Betreuung prüfen
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Tagesmütter und Tagesväter kontaktieren
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Anfragen dokumentieren
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Absagen aufbewahren
Verschärfte Sanktionen bei Terminversäumnissen
Auch bei Pflichtterminen im Jobcenter gelten strengere Regeln.
Erstes Versäumnis
Der Regelsatz kann um 10 Prozent gekürzt werden.
Zweites Versäumnis
Die Kürzung kann auf 30 Prozent steigen.
Was gilt bei einem kranken Kind?
Kinder werden krank – und manchmal lassen sich Termine deshalb nicht wahrnehmen.
Wichtig:
> Informieren Sie das Jobcenter sofort.
> Reichen Sie möglichst zeitnah ein Attest oder eine Kind-krank-Bescheinigung ein.
> Dokumentieren Sie die Kommunikation.
So können Sanktionen häufig vermieden werden.
Keine höheren Leistungen im Jahr 2026
Für Familien sind im Jahr 2026 keine zusätzlichen finanziellen Entlastungen vorgesehen.
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Die Regelsätze bleiben unverändert.
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Die Mehrbedarfe für Alleinerziehende bleiben unverändert.
Da gleichzeitig viele Lebenshaltungskosten weiter steigen, bedeutet dies für viele Familien einen realen Kaufkraftverlust.
Checkliste für Familien
Vor dem 1. Juli sollten Sie:
☑ Ihr Kind frühzeitig in Kita-Portalen anmelden
☑ Anmeldebestätigungen speichern
☑ Absagen von Kitas sammeln
☑ Kontakte mit dem Jugendamt dokumentieren
☑ Nachweise über Anfragen bei Tagespflegepersonen aufbewahren
☑ Termine beim Jobcenter sorgfältig wahrnehmen
☑ Bei Krankheit sofort informieren und Atteste einreichen
☑ Alle Unterlagen geordnet aufbewahren
