Bildungs- und Teilhabepaket: ständige Kindervertretung kritisiert völlig unzureichende Änderung bei der Gewährung von Nachhilfeunterricht für

1. August 2019
Durch das „Starke-Familien-Gesetz“ treten ab heute neue Regelungen im Bildungs- und Teilhabepaket in Kraft. Kinder aus Familien mit geringem Einkommen sollen davon profitieren und deren Eltern finanziell entlastet werden. So erhöht sich der Betrag für das Schulstarterpaket und der monatliche Teilhabebeitrag, beispielsweise für die Mitgliedschaft in Vereinen, der Eigenanteil für das gemeinsame Mittagessen in Kitas und Schulen sowie die Schülerbeförderung fallen weg und Lernförderung wird unabhängig von der Versetzungsgefährdung gewährt.
Zwar sind einige Verbesserungen positiv zu bewerten, dennoch bleibt die Änderung bei der Gewährung von Lernförderung für Schulkinder aus bedürftigen Familien deutlich hinter den Erwartungen zurück. „Wir benötigen dringend Maßnahmen in unserem Bildungssystem, die einen echten Wandel hin zu mehr Chancengleichheit für Kinder aus ärmeren Familien bedeuten, so Rainer Becker, Vorstandsvorsitzender der Deutschen Kinderhilfe – die ständige Kindervertretung e.V. „Zwar ist nun die unmittelbare Versetzungsgefährdung für die Bewilligung von Lernförderung nicht mehr notwendig, dennoch wird nach wie vor nicht ALLEN Kindern und unabhängig von ihren Schulzensuren die Möglichkeit eingeräumt, Nachhilfe in Anspruch zu nehmen, um sich weiter zu verbessern“, kritisiert Becker. Der bürokratische Antragsaufwand bleibt zudem bestehen, Lehrkräfte müssen darüber hinaus weiterhin in einem Formular bestätigen, dass „ein im Verhältnis zu den wesentlichen Lernzielen nicht ausreichendes Leistungsniveau“ besteht (Kabinettfassung 190107, S. 53).
Die Formulierung lässt den Schluss zu, dass lediglich den Schülerinnen und Schülern Lernförderung gewährt wird, deren Leistungen sich auf der Kippe zwischen „ausreichend“ und „mangelhaft“ befinden und das Erreichen eines höheren Leistungsniveaus somit nur im unteren Leistungsbereich unterstützt wird. „Das ist nicht zuletzt auch vor dem Hintergrund des bestehenden Fachkräftemangels immer noch deutlich zu wenig“, so Becker.
Die ständige Kindervertretung finanzierte mit ihrer Aktion „Bildung für ALLE“ seit vielen Jahren Kindern aus bedürftigen Familien den Nachhilfeunterricht, der zuvor von den Jobcentern abgelehnt wurde und wirkte zudem auf eine echte Verbesserung der Nachhilfereglungen für alle Schulkinder unabhängig von ihren Zensuren hin. Sie hofft nun, dass die neue Regelung großzügig von den Jobcentern ausgelegt wird.
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