Deutsche Kinderhilfe kritisiert das verzögerte Inkrafttreten der Reform des Unterhaltsvorschusses


24. Januar 2017

Am gestrigen Montag haben sich Bund und Länder darauf geeinigt, die Neuregelungen zum Unterhaltsvorschuss erst zum 1. Juli 2017 in Kraft treten zu lassen. Ursprünglich war die Umsetzung der Reform zum 1. Januar 2017 geplant gewesen. Mit der gestrigen Einigung wird der Kritik der Kommunen Rechnung getragen, nicht genügend Zeit zur Bewältigung des organisatorischen Aufwands der vorgesehenen Änderungen zur Verfügung zu haben.

 

Die Deutsche Kinderhilfe begrüßt ausdrücklich die Neuregelung des Unterhaltsvorschusses, kritisiert jedoch massiv das verzögerte Inkrafttreten der Reform. "Die Ausweitung des Unterhaltsvorschusses stellt einen wichtigen Beitrag zur Entlastung Alleinerziehender und zur Bekämpfung der Kinderarmut dar und ist somit ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Die Umsetzung ein halbes Jahr hinauszuzögern geht aber zu Lasten der alleinerziehenden Eltern und ist aus Sicht der Deutschen Kinderhilfe ihnen und ihren Kindern gegenüber einfach nur unmoralisch“, erklärt Rainer Becker, Vorstandsvorsitzender der Deutschen Kinderhilfe.

 

Die Reform sieht vor, künftig die Begrenzung der Bezugsdauer von 72 Monaten abzuschaffen und die Altersgrenze von zwölf auf 18 Jahre anzuheben. Auf diese Weise sollen Alleinerziehende besser abgesichert werden, wenn der unterhaltspflichtige Elternteil nicht oder nicht regelmäßig Unterhalt zahlt. Des Weiteren wird der Bund seine Kostenbeteiligung von 33,5 auf 40 Prozent erhöhen.

 

Die Deutsche Kinderhilfe ist eine staatlich unabhängige Kinderhilfsorganisation. Sie informiert die Öffentlichkeit über Missstände und leistet bundesweite Projektarbeit, um Veränderungen im Sinne von mehr Kinderschutz und Kinderrechten auf faktischer, gesetzlicher und politischer Ebene in Deutschland zu erzielen.


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Deutsche Kinderhilfe e.V. – Die Kindervertreter                          

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