Elysium-Urteile gefällt!
Deutsche Kinderhilfe: Deutschland ist auf dem Gebiet der Bekämpfung der Kinderpornografie noch immer Entwicklungsland


7. März 2019

Heute sind in Limburg/Hessen die Urteile gegen die Haupttäter der so genannten Elysium-Plattform gefällt worden.

Innerhalb von nur einem halben Jahr hatte die im Darknet betriebene Plattform weltweit 111.000 Mitglieder gefunden, die dort konspirativ kinderpornografisches Material ausgetauscht hatten. Die Plattform war durch einen Hinweis aus Australien aufgedeckt und 2017 abgeschaltet worden.

Die Richter haben sich bemüht Urteile zu finden, die sowohl dem Leid der Betroffenen als auch der Schuld der Täter gerecht werden. Dabei ist schwer abschätzbar, wie das Leid der Betroffenen zu bewerten ist, die vor laufender Kamera sexuelle Gewalt erleben mussten und deren Bilder ins Internet gestellt wurden

Rainer Becker, Vorstandsvorsitzender der ständigen Kindervertretung beklagt, dass Deutschland auf dem Gebiet der Bekämpfung der Kinderpornografie immer noch ein Entwicklungsland ist. „In Deutschland gibt es, anders als in anderen Ländern, noch immer keine Pflicht für Provider, den Ermittlungsbehörden festgestelltes kinderpornografisches Material zu melden. Aus diesem Grunde basieren die meisten polizeilichen Erfolge in Deutschland auf Meldungen ausländischer Institutionen. Wir haben zurzeit keine Vorratsdatenspeicherung, so dass in vielen Fällen die dann aufgenommenen Ermittlungen im Sande verlaufen, weil sich die IP-Adressen der Verdächtigen nicht nachverfolgen lassen.“

So nützen selbst mehr und qualifizierteres Personal mit einer verbesserten technischen Ausstattung bei der Polizei und den Staatsanwaltschaften nur wenig. Becker hält die Strafandrohungen in Zusammenhang mit sexueller Gewalt und dem Besitz von Kinderpornografie „einfach nur für peinlich niedrig“.

Kinderpornografie ist in Bildern aufgezeichnete schwerste sexuelle Gewalt gegen Kinder.

Eine Strafandrohung von maximal drei Jahren ist absolut unangemessen, wenn man weiß, dass ein Ladendiebstahl mit bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe bedroht ist.

Während der Wohnungseinbruch zu einem Verbrechen, also einer besonders schweren Straftat, gemacht wurde, ist sexuelle Gewalt gegen Kinder, im Gesetzestext sexueller Missbrauch genannt, lediglich mit einer Mindeststrafandrohung von sechs Monaten immer noch nur ein Vergehen. Hier wird deutlich, dass Eigentum in Deutschland einen erheblich höheren Stellenwert hat als die körperliche Unversehrtheit und das ungehinderte Entwickeln einer eigenen Sexualität unserer Kinder.

„Elysium, Staufen, Lügde sind genug. Unsere Bundesregierung sollte endlich handeln, um unseren Kindern zu zeigen, was sie ihr wert sind“, fordert Becker.

 

Pressekontakt

Deutsche Kinderhilfe – Die ständige Kindervertretung e.V.

Rainer Becker

Telefon: 030 24 34 29 40

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