Schutz der sexuellen Selbstbestimmung von Kindern kommt zu kurz
17. März 2016
Die Deutsche Kinderhilfe begrüßt das Vorhaben des Bundeskabinetts das Sexualstrafrecht zu reformieren, mahnt jedoch, die Belange der von sexueller Gewalt betroffenen Kinder nicht aus dem Blick zu verlieren. Sie bedürfen besonderen Schutzes.
Das Bundeskabinett hatte in seiner Sitzung am 16. März Neuregelungen im Strafgesetzbuch beschlossen. Zukünftig solle sich strafbar machen, wer die Unfähigkeit eines Betroffenen zum Widerstand ausnutze oder überraschend sexuelle Handlungen an Betroffenen vornimmt. Auf diese Weise sollen auch Betroffene geschützt werden, welche sich beispielsweise aus Angst vor Eskalation nicht gegen die sexuelle Gewalt wehren.
„Sexuelle Gewalt gegen Kinder wird bisher vom Strafgesetz weniger hart geahndet, als Sexualstraftaten gegen Erwachsene. Dafür gibt es keine überzeugende Begründung. Kinder werden so zu Betroffenen zweiter Klasse.“, so Rainer Becker, Vorstandsvorsitzender der Deutschen Kinderhilfe.
Die Deutsche Kinderhilfe ist die staatlich unabhängige Lobbyorganisation für Kinder. Sie informiert die Öffentlichkeit über Missstände und leistet bundesweite Projektarbeit, um Veränderungen im Sinne von mehr Kinderschutz und Kinderrechten auf faktischer, gesetzlicher und politischer Ebene zu erzielen.
Für Rückfragen und Informationen steht Ihnen der Vorstandsvorsitzende der Deutschen Kinderhilfe Rainer Becker gern zur Verfügung.
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