Sexuelle Gewalt gegen Kinder.
Deutsche Kinderhilfe kritisiert das halbherzige Vorgehen der Bundesregierung


12. November 2018

Die Bundesregierung will den Kampf gegen sexuelle Gewalt gegen Kinder im Internet verstärken. Justiz- und Familienministerium verfolgen vor allem das Ziel, die Strafverfolgung von Tätern zu verbessern. Künftig soll jeder Täter bestraft werden können, der mit dem Ziel, ein Kind zu missbrauchen, Kontakte zu vermeintlichen Opfern anbahnt. 

Bisher gilt: Wenn ein Täter nur glaubt, mit einem Kind zu kommunizieren, tatsächlich aber mit verdeckten Ermittlern oder Eltern Kontakt hat, macht er sich nicht strafbar.

 

Ein an für sich guter Gedanke, der in der Vergangenheit jedoch von Heiko Maas (SPD), Amtsvorgänger von Katarina Barley, als nicht erforderlich abgelehnt worden war.

 

Dabei gerät jedoch schon wieder in Vergessenheit, dass unser Strafgesetzbuch bezüglich Gewalt und insbesondere sexueller Gewalt gegen Kinder dringend einer Überarbeitung bedarf.

 

Nur beispielhaft sei darauf hingewiesen, dass im Strafgesetzbuch Gewalt gegen Kinder noch immer sprachlich abgeschwächt zu einem bloßen Missbrauch gemacht wird.

 

Ebenso steht die Strafandrohung bei Eigentumsdelikten noch immer in einem eklatanten Missverhältnis zu Gewalt und sexueller Gewalt gegen Kinder.

 

Während der Wohnungseinbruch seit dem vergangenen Jahr mit einer Mindestfreiheitsstrafe von einem Jahr zu einem Verbrechen gemacht wurde, weil er Heiko Maas zufolge „so intensiv in die Intimsphäre der Betroffenen eindringt und sie  nachhaltig zu traumatisieren vermag“, ist sexuelle Gewalt gegen Kinder noch immer nur ein Vergehenstatbestand.

 

Gleiches gilt für die Gewalt gegen Schutzbefohlene. Hier werden den betroffenen Kindern nicht nur besonders quälend und langfristig Schmerzen zugefügt, sondern zusätzlich Vertrauen gebrochen, weil sie denjenigen, die sie verletzen, bedingungslos ausgeliefert sind. Auch in diesem Fall liegt die Mindeststrafandrohung noch immer bei unter einem Jahr.

 

Bei der Kinderpornografie – die Kamera zeigt die Vergewaltigung eines Kindes und andere konsumieren diese Bilder – beträgt die angedrohte Höchststrafe maximal drei Jahre. Hingegen droht Ladendieben eine Höchststrafe von fünf Jahren.

 

„Es reicht nicht aus, sich gelegentlich eine einzelne Regelung aus dem Strafgesetzbuch herauszugreifen und ein klein wenig nachzubessern. Es bedarf einer Anpassung des Gesamtsystems.  Es muss endlich Schluss damit sein, dass Kinder in unserem Rechtssystem Opfer zweiter Klasse sind“, kritisiert Rainer Becker, Vorstandsvorsitzender der Deutschen Kinderhilfe e.V.

 

„Und über eine Erhöhung der Strafandrohung hinaus muss das Entdeckungsrisiko der Täter deutlich erhöht werden. Denn einem Bedarf von rund 20.000 Cyberermittlern für die Polizei stehen tatsächlich nur rund 1.850 auf diesem Gebiet tätige Beamte gegenüber. Sie stehen bei dem Thema Kinderpornografie mit dem Rücken zur Wand“, so Rainer Becker.

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