PRESSEINFORMATION
Todesursache: Trennung


7. März 2014

Bei jedem dritten getöteten oder beinahe getöteten Kind in Deutschland geschieht dies  in Zusammenhang mit der Trennung bzw. der Sorgerechtsstreitigkeiten seiner Eltern.
 
Gestern ist es - einmal mehr – traurige Realität geworden.
 
In Berlin-Lichtenberg sind eine Mutter und ihr Sohn vom Lebensgefährten der Mutter getötet worden, dieser beging daraufhin Suizid.
 
Alle sind sehr erschrocken und betroffen, insbesondere was das tote Kind angeht, und gehen danach sofort wieder zum Alltag über, denn man kann ja ohnehin nichts mehr daran ändern.
 
Doch ist dem tatsächlich so?
 
Handelt es sich tatsächlich nur um eine tragische Ausnahme?
 
Nur zu gerne verdrängen die meisten von uns – vielleicht auch auf Grund eigener Trennungserfahrungen – dass Trennungszeiten für alle Beteiligten nicht nur eine manchmal über Jahre andauernde Krisenzeit sind, die man oft kaum alleine zu bewältigen vermag. Sie machen sich darüber hinaus auch nur ungerne bewusst, dass derartige Krisen sehr oft ein sehr hohes Eskalationsrisiko für die Konfliktparteien und insbesondere deren Kinder beinhalten.
 
Die Deutsche Kinderhilfe – Die Kindervertreter hat über einen Zeitraum von drei Jahren die schwersten Fälle, also diejenigen, in denen es zu tödlicher Gewalt gegen Kinder kam, analysiert.
 
Das Ergebnis ist erschreckend:
Bei rund jedem dritten getöteten oder beinahe getöteten Kind in Deutschland erfolgte dies in Zusammenhang mit der Trennung bzw. der Sorgerechtsstreitigkeiten seiner Eltern, in rund der Hälfte der Fälle in Verbindung mit einem erfolgreichen oder versuchten Suizid des Täters. Bei ungefähr 65% der Fälle starben sie durch die Hand des Vaters und in 35% durch die der Mutter.
 

Die Deutsche Kinderhilfe - Die Kindervertreter hat bei den zuständigen Bundes- und Landesministern angeregt,
 
1.    dass spätestens, wenn das Jugendamt gegenüber dem Familiengericht Stellung in Sachen einer Sorgerechtsentscheidung zu nehmen hat, eine verbindliche und standardisierte Risikoeinschätzung in Bezug auf Gewaltneigung und Suizidgefährdung bei allen Beteiligten zu erfolgen hat,
 
2.    dass ergänzend zu der in einigen Ländern bereits erfolgenden erfolgreichen so genannten psychosozialen Prozessbegleitung von Kindern und Jugendlichen im Strafprozess eine derartige Begleitung erst recht im familiengerichtlichen Verfahren erfolgen sollte, da hier noch größere Risiken von Eskalationen bestehen und darüber hinaus immer akut das Risiko einer Traumatisierung der Kinder droht. Die gesetzlich vorgesehenen Verfahrensbeistände sind hiermit in aller Regel überfordert,
 
3.    dass in Fällen von der Polizei bekannt gewordener häuslicher Gewalt, bei denen Kinder zum Haushalt gehören, dem in aller Regel der Wohnung verwiesenen Täter bei Anhaltspunkten für eine Kindeswohlgefährdung durch ihn ergänzend zusätzlich ein vorübergehendes Kontaktverbot zu den Kindern ausgesprochen werden sollte, bis das Familiengericht dann beschleunigt den Fall genauer prüft.
 
Der Deutschen Kinderhilfe – Die Kindervertreter ist bewusst, dass es keinen lückenlosen Schutz für Kinder und Jugendliche geben wird, aber gerade vor dem Hintergrund der auch von uns für positiv gehaltenen Stärkung der Väterrechte muss unverzüglich auch auf das daraus resultierende nun zusätzlich erhöhte Konfliktpotential für alle Beteiligten reagiert werden. Familien dürfen in Trennungszeiten nicht alleine gelassen werden, und das gilt ganz besonders für die davon betroffenen Kinder.
 
Am 12. Mai wird der Vorstandsvorsitzende der Deutschen Kinderhilfe – Die Kindervertreter, Herr Rainer Becker, auf dem Deutschen Präventionstag in Karlsruhe zu diesem Thema referieren.
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