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Art-Nr.: FB003

Familienrecht: Umgang mit dem Umgang nach häuslicher Gewalt

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Beschreibung:

Wenn sich zwei Menschen trennen, die gemeinsame Kinder haben, ist es alles andere als einfach, sich darüber zu einigen, bei wem das Kind – ggf. in welchen Zeitintervallen und wie lange – leben soll oder wie Umgänge mit dem anderen Elternteil organisiert werden sollen und ggf. können. Oft werden dabei die betroffenen Kinder vergessen, so als ginge es nur um das Wohl der nun getrennten Eltern und nachrangig oder gar nicht um den Kindeswillen oder das Kindeswohl.

Eine ganz spezielle Problematik besteht in Fällen, in denen es zu Gewalt gegen das andere Elternteil gekommen ist. Hier scheint es in einer etlichen Fällen zu einer falschen Bewertung von Jugendamtsmitarbeitern und Familienrichtern zu kommen und in deren Folge zu Umgangsentscheidungen, die gegen die so genannte Istanbul Konvention verstoßen, die doch gerade Frauen und Kinder vor Gewalt schützen soll – auch bei Umgängen und Besuchskontakten.

Rainer Becker, Ehrenvorsitzender der Deutschen Kinderhilfe – Die ständige Kindervertretung e. V. erläutert in unserem Filmbeitrag Hintergründe und Zusammenhänge zum Thema häusliche Gewalt und Umgangs- und Sorgerecht, und Kati Voß von der Interventionsstelle für häusliche Gewalt berichtet von ihren und den Erfahrungen ihrer KollegInnen aus der Beratungspraxis.

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