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Was tun im Verdachtsfall? – Schritt für Schritt
Was tun im Verdachtsfall? – Schritt für Schritt
Wenn ein Verdacht auf Cybergrooming besteht, sollten Erwachsene zunächst Ruhe bewahren und das Kind emotional unterstützen.
Das Kind unterstützen:
- zuhören
- ernst nehmen
- beruhigen
- keine Vorwürfe machen
- keine Schuldzuweisungen
- dem Kind vermitteln: „Du hast nichts falsch gemacht.“
Digitale Spuren sichern – nicht vorschnell löschen!
Gesichert werden können beispielsweise:
- Chatverläufe
- Profile und Profilnamen
- Nutzernamen
- Nutzerkennungen und IDs
- Telefonnummern
- URLs
- Plattformnamen
- Screenshots
- Datum und Uhrzeit
- relevante technische Informationen
Kinder löschen Chats häufig aus Angst oder Scham. Täterprofile können außerdem gelöscht oder umbenannt werden. Dadurch können wichtige Ermittlungsansätze verloren gehen.
Danach:
- keine weitere Kommunikation durch das Kind
- Profil blockieren
- Kontakt bei der Plattform melden
- bei konkreten sexuellen Forderungen: Polizei einschalten
- bei Erpressung: Polizei einschalten
- bei Drohungen: Polizei einschalten
- bei einem geplanten persönlichen Treffen: Polizei einschalten
Wichtig: Die tatverdächtige Person nicht selbst konfrontieren. Eine persönliche Konfrontation kann die Situation verschärfen und mögliche Ermittlungen beeinträchtigen.
