Sexuelle Gewalt gegen Kinder


Sexuelle Gewalt bezeichnet alle sexuellen Handlungen an oder vor Kindern gegen deren Willen.
Sie erfolgt häufig im sozialen Nahfeld sowie zunehmend im digitalen Raum.

Beispiele: 

  • Sexuelle Übergriffe und Missbrauch
  • Aufforderung zu sexuellen Handlungen
  • Konfrontation mit pornografischen Inhalten
  • Ausnutzung von Vertrauensverhältnissen
  • Online-Grooming

Wenn Grenzen verletzt werden

Sexuelle Gewalt passiert häufig im Verborgenen – und oft durch Menschen, denen Kinder vertrauen. Für Betroffene ist es besonders schwer, darüber zu sprechen.

Beispiele:

  • Ungewollte Berührungen
  • Zwang zu sexuellen Handlungen
  • Zeigen von pornografischen Inhalten
  • Ausnutzen von Vertrauen
  • Kontaktanbahnung im Internet (Grooming) 

Kinder haben ein Recht auf Schutz und Selbstbestimmung.


Sie haben Fragen oder machen sich Sorgen?

Wenn Sie den Verdacht haben, dass ein Kind von Gewalt betroffen ist, zögern Sie nicht, Unterstützung in Anspruch zu nehmen. Sie müssen die Situation nicht allein klären.

Beratungs- und Hilfsangebote

  • Hilfetelefon „Gewalt gegen Kinder“ (anonym & kostenfrei)
    0800 1414007
    www.hilfetelefon-kinderschutz.de
  • Nummer gegen Kummer (für Kinder, Jugendliche und Eltern)
    116 111 (Kinder & Jugendliche)
    0800 1110550 (Elterntelefon)
    www.nummergegenkummer.de
  • Örtliches Jugendamt
    Beratung und Unterstützung vor Ort (Kontaktdaten Ihrer Kommune)
  • Polizei – in akuten Notfällen
    110

Was Sie tun können

  • Nehmen Sie Ihre Beobachtungen ernst
  • Suchen Sie fachliche Beratung
  • Handeln Sie bei akuter Gefahr sofort

Unterstützung in Anspruch zu nehmen ist ein wichtiger Schritt zum Schutz von Kindern.

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